Das Nebentätigkeitsrecht gehört zu den „sperrigen“ Rechtsgebieten im öffentlichen Dienstrecht und wird immer herablassend als „Inspektoren-Recht“ bezeichnet. Damit tut man diesem speziellen Rechtsgebiet unrecht. Es spielt in der Praxis der Behörden eine zentrale Rolle. Außerdem nehmen die Anträge von Beamten und Beschäftigten zu. Die Personalverwaltung ist gehalten eine rechtlich korrekte Entscheidung zu treffen. Arbeitnehmer und Beamte haben Anspruch auf eine solche. Ein natürliches Spannungsfeld ist damit gegeben.
Das Praktiker-Webinar stellt die Strukturen des Nebentätigkeitsrechts dar; ebenso die aktuelle Rechtsprechung und Kommentarliteratur wird vorgestellt.
Es wird auf der Grundlage des BBG und des TVöD und TV-L das Nebentätigkeitsrecht vorgestellt.
Themenüberblick:
Strukturbegriffe und Begriffsbestimmungen des Nebentätigkeitsrechts
- Regelungen im § 3 TVöD
- Regelungen im § 3 TV-L
- Beamtenrecht
- Hauptamt
- Nebentätigkeit
- Nebenbeschäftigung
Nebentätigkeit nach dem Beamtenstatusgesetz
- 40 BeamtenStG
- Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten
- Beeinträchtigung von dienstlichen Interessen – mehr als ein unbestimmter Rechtsbegriff?
Nebentätigkeit von Bundesbeamten
- Grundsätzliche Bemerkungen
- Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
- Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeite
- Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeit bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
- Rechtsschutz
Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- I. Regelung des § 3 Abs. 3 TVöD
- Wirkung nur für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen
- Abkehr von der beamtenrechtlichen Verweistechnik
- Geltung von arbeitsrechtlichen Grundsätzen
- Vorherige Anzeigepflicht bei entgeltlicher Nebentätigkeit
- Untersagung bei Nichterfüllung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Berechtigte Interessen des (öffentlichen) Arbeitgebers?
- II. Regelung des § 3 Abs. 4 TV-L
- Wirkung für die Beschäftigten der TdL (Landesbeschäftigten)
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum TVöD
Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.