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WEBINAR: Arbeitsvertragliche Schlechtleistungen – rechtlich richtiger Umgang
Gegenstand des Seminars
Bekanntermaßen ist das Arbeitsverhältnis ein (rechtliches) Austauschverhältnis: Geld gegen Leistung! Der Beschäftigte erwartet pünktlich sein Entgelt und der Arbeitgeber erwartet eine ordnungsgemäße und tarifgerechte Arbeitsleistung. Eine arbeitsvertragliche Schlechtleistung muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen.
 
Was ist aber, wenn es in diesem Austauschverhältnis zu „Störfällen“ kommt? Die typischen Störfälle lauten „Nichtleistung“, „Schlechtleistung“, „Fehlleistung“, „Aliud-Leistung“ und die Minderleistung. Diese Begriffe bedürfen der rechtlichen Klärung und Einordnung; danach richtet sich nämlich die richtige Strategie: Kündigung oder doch besser abmahnen? Abmahnung – was muss beachtet werden? Oder vielleicht erst ermahnen? Auch sollte man § 3 TVöD/TV-L nicht vergessen! In diesem Webinar werden Sie auf den aktuellen Stand gebracht.
Seminarablauf
Themenüberblick:
  • „Rechtliches Austauschverhältnis“ – was verstehen Juristen darunter?
  • „Störfälle“ im Arbeitsrecht: Nichtleistung/Schlechtleistung/Fehlleistung/Aliud-Leistung/Minderleistung: Klärung und Beispiele
  • Ermahnung – hilft dies rechtlich weiter?
  • Abmahnung/Ermahnung: was ist der richtige Weg?
  • Kündigung – aber wann und für welchen „Störfall“?
  • § 3 TVöD/-TV-L
  • Strategieempfehlungen
  • Formulierungsbeispiele

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Zeitraum:
22.05.2024 09:00 Uhr - 22.05.2024 11:00 Uhr

Preis
199,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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