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WEBINAR: Arbeitsrechtliche Auswirkungen durch das Cannabis-Gesetz – Auf was muss der Öffentliche Dienst achten?
Gegenstand des Seminars
Bekanntermaßen hat das Cannabis-Gesetz (nach vielen politischen Diskussionen) Ende März den Bundesrat passiert und ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz wirft viele rechtliche Fragen auf, besonders im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts; ebenso im Bereich des Strafrechtes.
 
Aber auch im öffentlichen Dienstrecht werden die Auswirkungen erheblich sein und rechtlich zu klären sein. In diesem WEBINAR werden arbeitsrechtlichen Fragen überblicksmäßig dargestellt und erste Lösungsansätze aufgezeigt.
Seminarablauf
Themenüberblick:
  • Überblick und Struktur des Cannabis-Gesetzes und Begriffsklärungen
  • Zwei neue Gesetze wurden verabschiedet und 14 bestehende Gesetze/Verordnungen wurden geändert, z.B. JArbSchG, Arbeitsstätten-VO, BundesnichtraucherSchG, etc. – ein Überblick
  • Bedeutet das Cannabis-Gesetz die Erlaubnis zum Konsum am Arbeitsplatz?
  • Neue Unfallverhütungsvorschriften – Bußgelder drohen zügig!
  • Verstärkung des Nichtraucherschutzes – auf was müssen Arbeitgeber jetzt achten?
  • Kraftfahrer/innen im Öffentlichen Dienst – ändert sich was?
  • Verbote in den Behörden und entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Überarbeitung von Dienstvereinbarungen?
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Referenten
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Zeitraum:
28.05.2024 09:00 Uhr - 28.05.2024 11:00 Uhr

Preis
199,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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