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Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


E-TRAINING: Beauftragte/r einer internen Meldestelle der öffentlichen Verwaltung
Zertifizierung im Bereich Whistleblowing und Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie
Gegenstand des Seminars
Der Einsatz von Ombudspersonen bzw. Vertrauensanwälten ist gängiger Bestandteil von Korruptionspräventions- und Compliance-Management-Systemen. Wie der Aufgabenkreis der jeweils Verantwortlichen gestaltet wurde, wer einen Hinweis geben durfte oder sollte und welche Tatbestände der Ombudsperson mitgeteilt wurden, lag regelmäßig im Ermessen der Organisation, die das Präventionssystem implementierte. Zwar gaben und geben die einschlägigen Standards (ISO 37001: 2016 und ISO 37301: 2021) die Einrichtung eines Hinweisgebersystems vor, schweigen sich aber dazu aus, wie dieses zu erfolgen hat. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde aus einer bewährten, praktischen Empfehlung eine verbindliche Vorgabe.

Dieses Gesetz soll den Schutz von Personen, die als Hinweisgeber auf Missstände innerhalb von Organisationen aufmerksam machen, in der Bundesrepublik Deutschland wirksam und nachhaltig verbessern. Deshalb werden Unternehmen wie Behörden gleichermaßen in die Pflicht genommen, ein effektives Hinweisgebersystem zu implementieren und hinweisgebende Personen vor (arbeitsrechtlichen) Repressalien zu schützen. Auch wenn der Gesetzgeber betont hat, die bürokratischen Hürden zur Umsetzung des Gesetzes sollten so gering wie möglich sein, stellt die Implementierung eines Hinweisgebersystems, das im Gesetz als interne Meldestelle bezeichnet wird, zahlreiche Anforderungen: Die interne Meldestelle muss die rechtlichen Interessen der Behörde bzw. des Unternehmens ebenso im Blick haben, wie jene der hinweisgebenden Person und der von dem Hinweis betroffenen Personen. Das gemeldete Vorkommnis muss umfassend erfasst und tatsächlich wie rechtlich bewertet werden sowie ein internes Ermittlungsverfahren schnell, diskret und effektiv eingeleitet werden. Geht es um strafrechtlich relevante Verstöße, sind zudem die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden zu berücksichtigen. Die interne Meldestelle muss in die vorhandenen Strukturen integriert werden und zugleich die nötige Unabhängigkeit haben, um die erforderlichen Folgemaßnahmen umsetzen oder zumindest anregen zu können.
Zielsetzung
Dieser Zertifikatslehrgang richtet sich an alle Personen, die für und von Behörden oder (öffentlichen) Unternehmen mit der Aufgabe der internen Meldestelle nach dem HinSchG betraut werden.
Zertifikat
Der Ausbildungslehrgang zur/m zertifizierten Beauftragten einer internen Meldestelle in der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlichen Unternehmen dauert insgesamt eineinhalb bzw. zwei Arbeitstage. Am ersten Tag erfolgen Schulungen am Vor- und Nachmittag in jeweils zwei Modulen zu je 90 bis 120 Minuten, also insgesamt in vier Modulen. Am darauffolgenden Tag wird die Schulung am Vormittag mit zwei Modulen fortgesetzt. Anschließend kann am Nachmittag des zweiten Tages eine 60-minütige Prüfungsklausur absolviert werden, die im Falle ihres Bestehens zur Zertifizierung führt.
 
Die Klausur wird von qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. ausgewertet. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat "Beauftragte/r einer internen Meldestelle der öffentlichen Verwaltung". Die Kosten für die Prüfung und das Zertifikat betragen 250,- Euro zzgl. MwSt.
 
Sollte die Teilnahme an der Prüfungsklausur nicht gewünscht bzw. die Prüfung nicht bestanden werden, kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Seminarablauf

Tag 1: 09:00-16:00 Uhr

Tag 2: 09:00-13:00 Uhr, anschließend Zertifizierungsprüfung

Ausgehend von den Aufgaben und Erwartungen, die ein/e Beauftragte/r einer internen Meldestelle in der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlichen Unternehmen zu erfüllen hat, gliedern sich die Themen in insgesamt 6 Module:

Modul 1: Vom empfohlenen Ombudsmann zur gesetzlich verpflichtenden, internen Meldestelle (120 Minuten)

Themen:

  • Bedeutung von Hinweisgebersystemen für die Integrität von Organisationen
  • Hinweisgebersysteme – Arten, Funktionen und Wirkung
  • Der Fall Heinisch und seine Konsequenzen
  • Ombudsmann und interner Antikorruptionsbeauftragte/r
  • Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019

Modul 2: Begriff und Funktionsweise der sog. internen Meldestelle (90 Minuten)

Themen:

  • Verpflichtete nach dem HinSchG
  • Ziele des HinSchG
  • Hinweisgebende Personen und von dem Hinweis betroffene Personen
  • Meldekanäle nach dem HinSchG
  • Aufgaben der internen Meldestelle

Modul 3: Rechtsrahmen außerhalb des HinSchG für Behörden bzw. öffentliche Unternehmen zur Implementierung einer internen Meldestelle (90 Minuten)

Themen:

  • Schutz und Vertraulichkeit von Dienstgeheimnissen (BBG und StGB)
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
  • Arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen bei sog. Falschmeldungen

Modul 4: Einrichtung einer internen Meldestelle (90 Minuten)

Themen:

  • Interne und externe Meldestelle – Externe als interne Meldestelle
  • Instruktionspflicht und Dienstanweisung zur Nutzung der internen Meldestelle
  • Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Anbindung der internen Meldestelle
  • ISO-Standard 37002: 2021 - Whistleblowing Management Systems

Modul 5: Eingehende Hinweise – Erfassung und Bewertung (90 Minuten)

Themen:

  • Elektronische und persönliche Hinweise
  • Vertraulichkeit oder Anonymität der hinweisgebenden Person
  • Tatsachen- und Rechtsfragen eingehender Hinweise
  • Gesprächs- und Vertrauenskultur mit der hinweisgebenden Person (ihre Motive, ihre Ziele)

Modul 6: Fallbezogene Folgemaßnahmen und Kooperation mit den für Compliance-Fragen Verantwortlichen (120 Minuten)

Themen:

  • Interne Ermittlungen - zu informierende und einzubindende Personen
  • Hinzuziehung Externer für interne Ermittlungen
  • Information von und Kooperation mit Ermittlungsbehörden
  • Datenschutz und Persönlichkeitsschutz der hinweisgebenden und der vom Hinweis betroffenen Person/en
  • Schutz der hinweisgebenden Person vor (arbeits- bzw. dienstrechtlichen) Repressalien

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Dr.  Stefanie  Lejeune, ist Rechtsanwältin in der überörtlichen Sozietät GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare. Sie ist spezialisiert auf die Beratung von Behörden und Unternehmen in den Bereichen Corporate Governance, Compliance und Korruptionsprävention. Dazu gehört die Implementierung von Compliance-Management-Systemen (CMS), umfassende Schulungs-,Vortrags- und Publikationstätigkeiten, die Beauftragung als externe Compliance-Beauftragten sowie die Berufung zur Ombudsperson für Korruptionsprävention. Seit 2006 ist Dr. Lejeune Lehrbeauftragte der HU Berlin und seit 2013 Mediatorin (DAA). Zuvor war sie von 1996 bis 2001 Richterin beim bzw. am Sozialgericht Trier, von 2001 bis 2006 Staatssekretärin im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz und von 2006 bis 2009 Landtagsabgeordnete. Aus diesen Tätigkeiten in allen drei staatlichen Gewalten hat sie vielfältige Erfahrungen gesammelt und ein praktisches Verständnis administrativer Entscheidungsprozesse und Strukturen erworben.
Ingo  Sorgatz, Erster Kriminalhauptkommissar und Dipl. Verwaltungswirt (FH), ist nach langer Tätigkeit im kriminalpolizeilichen Bereich seit mehreren Jahren für Interne Revision und Korruptionsprävention zuständig. Dieses Aufgabenspektrum umfasst die Initiierung und Umsetzung präventiver Maßnahmen zur Korruptions- oder Betrugsvermeidung ebenso wie die Durchführung interner Sonderprüfungen/Verwaltungsermittlungen aus gegebenem Anlass. Prüfschwerpunkte sind dabei das Zuwendungswesen und der Beschaffungsbereich. Ingo Sorgatz ist Mitglied der Arbeitskreise „Interne Revision in öffentlichen Institutionen“ und „Interne Revision in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) e.V. sowie im Expertenkreis „Unternehmenssicherheit und Compliance“ der Industrie und Handelskammer (IHK) Berlin. Er ist erfahrener Referent im nationalen wie internationalen Bereich. In den vergangenen Jahren hat er im Rahmen zahlreicher Publikationen aktuelle Fragen aus dem Themenfeld Interne Revision und Korruption aufgegriffen und praxisnah dargestellt.
Termin und Ort
Zeitraum:
25.06.2024 09:00 Uhr - 26.06.2024 13:00 Uhr

Preis
799,- Euro zzgl. MwSt.
Prüfungsgebühr: 250,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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