Die Folgen von Fehlern im Vergabeverfahren sind vielschichtig. Die Vergabevorschriften regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge streng formalisiert und inhaltlich komplex. Sie sind stark europarechtlich determiniert. Durch die aktuelle Rechtsprechung und die Anpassung an das EU-Recht sind die rechtlichen Vorgaben an rechtssichere Vergabeverfahren ständigen Veränderungen unterworfen und stellen damit alle am Vergabeverfahren Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen und Schwierigkeiten. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Fehler in den Ausschreibungsunterlagen oder bei der Vergabedurchführung können zu vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren führen. Aber nicht nur die genuin vergaberechtlichen Folgen von Fehlern im Vergabeverfahren, auch die genuin europarechtlichen Folgen vergaberechtswidrig geschlossener Verträge sollen in diesem Praxisseminar beleuchtet werden. Diese ergeben sich prozessual aus dem Vertragsverletzungsverfahren und dem Vorabentscheidungsverfahren, weil in diesen Verfahren am häufigsten die Anwendung des europäischen Vergaberechts auf Rechtmäßigkeit überprüft wird. Gerade vor dem Hintergrund des enormen wirtschaftlichen Volumens öffentlicher Aufträge, ist es bedeutsam, welche Konsequenzen die Feststellung einer Verletzung des Vergaberechts für den vergaberechtswidrigen öffentlichen Auftrag hat.
Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:
- Gesetzliche Grundlagen und Gegenstand des Vergaberechts
- Grundlagen des EU-Vergaberechts (Anwendungsbereich und Ausnahmen) und nationale Umsetzung
- Vergabegrundsätze, Verfahrensarten und Methoden
- Formvorschriften und Fristen
- Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
- Dokumentations- und Informationspflichten
- Fehler im Vergabeverfahren
- Europarechtliche Folgen von Vergabefehlern, insbesondere Rechtswirkungen von Vertragsverletzungsverfahren und Vorabentscheidungsverfahren
- Vergaberechtliche Folgen von Vergabefehlern, insbesondere Nachprüfungsverfahren
699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.