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Neues Umsatzsteuerrecht (§ 2 b UstG) – Die Uhr tickt
Gegenstand des Seminars

Durch die Einführung des § 2 b UStG wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Für die Kommunen zeigen sich zahlreiche Probleme, deren Schwerpunkte die folgenden sind:

  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Geldzuflüsse
  • Steuerstrafrecht

Die meisten juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben sich für die Option entschieden, so dass für Umsätze, die bis zum 31.12.2020 ausgeführt werden, die alte Rechtslage anzuwenden ist. Ab dem 01.01.2021 sind die Regelungen des § 2 b UStG zwingend anzuwenden, sofern die Übergangsfrist nicht verlängert werden sollte.

Bis dahin müssen die Neuregelungen sinnvoll umgesetzt werden und möglichst optimal gestaltet werden. Die Uhr tickt: die Kommunen sollten spätestens jetzt mit den Vorbereitungen beginnen.

Zielsetzung

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern konkret anwendbares Wissen über die einzelnen Regelungen des § 2 b UStG zu geben und anhand von gemeinsam zu lösenden Beispielen wichtige Handlungsmöglichkeiten sowie auch abseits des § 2 b UStG sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten zu vermitteln. Hierbei sollen die Teilnehmer auch die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, insbesondere die entsprechend gesetzlichen Regelungen, die Richtlinienregelungen und ausgewählte Rechtsprechung kennenlernen. Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmer, die gerne auch vorab eingereicht werden können, runden die Veranstaltung ab.

Seminarablauf

Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:

I. Grundlagen der Umsatzbesteuerung für öffentlich-rechtliche Körperschaften

  • Steuerbare Umsätze
  • Steuerpflichtige Umsätze
  • Unternehmereigenschaft von KdöR
  • Körperschaftseigene Gesellschaften
  • Joint Ventures, Public Private und Public Public Partnership
  • Entscheidungskriterien für Gestaltungsmaßnahmen

II. Neuregelung durch § 2 b UStG

Schwerpunkte:

  • Darstellung der einzelnen Regelungen des § 2 b UStG anhand zahlreicher Fallbeispiele
  • Vergleich mit alter Rechtslage
  • Zeitlicher Ablauf
  • Handeln im Rahmen öffentlicher Gewalt
  • Hilfsgeschäfte
  • Wettbewerb
  • Vermögensverwaltung
  • Vorsteuerabzug und -berichtigung
  • Kurzworkshop: Lösung ausgewählter Beispielsfälle

III. Interkommunale Zusammenarbeit

  • Europarechtliche Anforderungen und Gesetzeskorrektur durch BMF-Schreiben
  • Strenge Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung

IV. Handlungsempfehlungen

  • Umsetzung des § 2 b UStG
  • Checkliste

V. Compliance –Steuerstrafrecht

  • Organisation
  • Risiken und deren Vermeidung
  • Einrichtung von internen Kontrollsystemen
Termin und Ort
Zeitraum:
Termin in Planung

Preis

699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.



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