Jede/r Mitarbeiter*in im öffentlichen Dienst kennt die Aussage, dass ab einem Lebensalter von 40. Jahren und einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, der Arbeitsplatz „sicher sei“ – aber stimmt dies? Man könne jetzt nicht mehr „gekündigt“ werden – oder die Theorie der „goldenen Loeffel“ Die Juristen nennen dieses Thema: die tarifliche Unkündbarkeit, also den Ausschluss der ordentlichen (!) Kündigung. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes haben hier eine spezielle Regelung, § 34 II TVöD/TV-L.
Das WEBINAR wird – kurz und prägnant – auf folgende Punkte eingehen:
- Was bedeutet ordentliche Unkündbarkeit – rechtlich?
- Die Vorstellung der §§ 34 Abs. 2 TVöD/TV-L
- Beteiligung des Personalrats – Vermeidung von typischen Fallen •
- Was ist „Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber“?
- Wie geht die Rechtsprechung mit dem Thema um?
- Taktische Überlegungen