Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Die Informationsfreiheitsgesetze im Personalauswahlverfahren
ein unterschätztes und erkanntes Risiko
Gegenstand des Seminars
Die Landesinformationsfreiheitsgesetze (LIFG) und IFG des Bundes begründen einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, der unabhängig von einem besonderen Interesse ist und auch für das Einstellungsverfahren gilt.
 
Nach dem IFG haben „Bürger:innen“ ein Recht auf Auskunft, Akteneinsicht oder sonstigen Zugang zu Informationen, sofern keine Ablehnungsgründe wie der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebsgeheimnisse vorliegen. Ein formloser Antrag muss erkennen lassen, welche Informationen Sie wünschen, und müssen die Personen als Antragsteller identifizierbar sein. Ein unterschätztes Thema in der Personalpraxis
Seminarablauf
In diesem Webinar erfahren Sie folgendes:
  • Strukturverständnis der Gesetze und Aufbau
  • Allgemeiner Informationsanspruch
  • Akteneinsicht – im Auswahlverfahren?
  • Kein besonderes Interesse nötig – Genügt ein formloser Antrag?
  • Wer ist denn die zuständige Behörde 
  • Ausschluss von der Informationspflicht – wer fällt darunter?
  • Schutz von Daten  - die DS-GVO gilt auch hier
  • Unverhältnismäßiger Aufwand
  • Ausgewählte Rechtsprechung
  • Praxisbezug: wie lehne ich rechtsicher Anträge an Mitbewerber: innen ab?
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Referenten
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Zeitraum:
09.12.2025 09:00 Uhr - 09.12.2025 10:30 Uhr

Preis
150,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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