- In welcher Form und zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten im Vergabeverfahren erhoben?
- In welchem Verhältnis stehen die vergabe- und datenschutzrechtlichen Anforderungen zueinander und welche Folgen leiten sich hieraus für das Vergabeverfahren ab?
- Welche Daten dürfen bei der Prüfung von Referenzen und Eignungskriterien erhoben werden? Wann dürfen Bieter Angaben verweigern?
- Wann liegen Geschäftsgeheimnisse bzw. vertrauliche Informationen vor, die konkurrierenden Bietern nicht zur Kenntnis gegeben werden dürfen?
- Wann verursachen Anforderungen des Datenschutzes an den Beschaffungsgegenstand eine nicht gerechtfertigte Marktverengung?
- Wie sind Datenschutzvereinbarungen rechtssicher in die Vergabeunterlagen zu integrieren?
Das Webinar adressiert sämtliche Personen, die mit Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen, Landkreise, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie jegliche Unternehmen der öffentlichen Hand) in Vergabestellen und/oder im strategischen Einkauf betraut sind, Datenschutzbeauftragte, mit Ausschreibungsanforderungen befasste Fachabteilungen, Personal in Rechtsabteilungen sowie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmende Bieter.
- Wo werden (wirklich) personenbezogene Daten im Vergabeverfahren erhoben?
- Grundsätzliche Begrifflichkeiten aus vergabe- und datenschutzrechtlicher Sicht sowie deren Verhältnis und Wechselbezüglichkeiten zueinander
- Vertraulichkeits- vs. Transparenzpflichten im Vergabeverfahren
- Datenerhebung bei Eignungskriterien und Referenzen
- (Un-)zulässige Datenschutzanforderungen an den Beschaffungsgegenstand
- (Un-)zulässige auf Datenschutz ausgerichtete Zuschlagskriterien
- Bieterseitige Leistungsversprechen und deren Prüfung im Vergabeverfahren vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Anforderungen
- Bieterinformationsschreiben im Spannungsfeld zwischen Informations- und Vertraulichkeitspflichten
- Datenschutzvereinbarungen und deren effiziente Implementierung als Teil der Vergabeunterlagen
- Vertragliche Tools zur Absicherung datenschutzrechtlicher Pflichten über das Vergabeverfahren hinaus