Das öffentliche Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, UVgO) ist im steten Wandel. Jüngst hat die Bundesregierung konkrete Pläne für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt. Auch die EU-Kommission ist dabei, das EU-Vergaberecht zu novellieren. Im Fokus beider Akteure steht die Vereinfachung des Vergaberechts und eine Stärkung des Vergaberechts für strategisch-nachhaltige Vergaben. In den Bundesländern besteht ein Trend zu stets höheren Wertgrenzen für Direktaufträge, Beschränkte und Freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben. Nordrhein-Westfalen will für die Kommunen bei Vergaben unter den EU-Schwellenwerten sogar auf verbindlich-konkrete Vergaberechtsvorgaben verzichten. All diese Entwicklungen führen zu immer neuen Herausforderungen für öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung ihrer Vergabeverfahren.
Hinzu kommen neue und oft wegweisende Entscheidungen des EuGH, des Bundesgerichtshofes (BGH), der Vergabesenate (Oberlandesgerichte) und der Vergabekammern. Auch diese machen es erforderlich, dass die öffentlichen Auftraggeber ihre Beschaffungspraxis stets neu anpassen müssen.
Ziel des Webinars ist es, auf der Basis des aktuellen Rechts und der neueren Rechtsprechung Wege aufzuzeigen, Vergabeverfahren von der Vorbereitung bis zum Zuschlag effizient zu gestalten. Im Fokus stehen praxisgerechte und rechtlich saubere Lösungen für wirtschaftliche und nachhaltige Vergaben.
09:00 - 12:00 Uhr | 1 Stunde Mittagspause | 13:00 - 16:00 Uhr
Themenüberblick:
- Neue rechtspolitische Entwicklungen im Vergaberecht (EU, Bund, Länder)
- Vergabegrundsätze und Checkliste für eine effiziente Vergabevorbereitung
- Verantwortung von Fachbereich und zentraler Vergabestelle
- Aktuellere Rechtsprechung des EuGH und BGH sowie der OLG und Vergabekammern
- Neues zur Auftragswertschätzung, Markterkundung, Mischaufträge, Nachhaltigen Vergaben
- Leistungsbestimmung: Zwischen Produktneutralität und Produktvorgabe
- Dringlichkeits- sowie Direktvergaben: Voraussetzungen und Grenzen
- Aktuelles zu Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Prüfung
- Ausschluss, Aufklaren und Nachfordern: Möglichkeiten und Grenzen
- Rahmenvereinbarungen als flexible Beschaffungsinstrumente nutzen
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ist Rechtsanwalt und ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Bis Ende 2021 leitete er das Vergabedezernat beim Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Herr Portz ist vom BMWK in einen Fachbeirat zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung berufen worden. Zudem ist Herr Portz Mitherausgeber und Autor vieler Kommentare und Fachbeiträge zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, zählen:
- Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A und VOB/B, 22. Auflage 2022
- Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 6. Auflage 2024
- Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 2. Auflage, 2021
- Kulartz/Kus/Portz/Prieß, UVgO-Kommentar, 2. Auflage 2022
- Beck`sches Formularhandbuch zum Vergaberecht, 4. Auflage, 2024
- Beck-Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“, 1. Auflage 2024.