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WEBINAR: Das SGB IX und das AGG – das „unbekannte Wesen“ in der Personalpraxis?
Gegenstand des Seminars

Das SGB IX hat heute in täglichen Personalarbeit einen sehr hohen Stellenwert. Allerdings werden in der Praxis doch viele handwerkliche Fehler gemacht, zumindest noch bei den Einladungen von Bewerber/innen, die „offensichtlich“ ungeeignet sind. Auch der Grundsatz der Bestenauslese im öffentlichen Dienst nach Art. 33 II GG wird verkannt. Auch bei der Anwendung des AGG werden die einschlägigen Urteile nicht beachtet, was zu Entschädigungszahlungen führen kann.

Seminarablauf

In diesem WEBINAR werden Sie folgendes kennenlernen:

  • Strukturwissen: AGG und SGB IX
  • Einladung von Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch
  • Beachtung der Bestenauslese nach Art. 33 II GG
  • Zulässige Fragen im Auswahlprozess
  • Ablehnung von Bewerber-/innen, wenn "offensichtlich" ungeeignet
  • Aktuelle Urteile des BAG und Auswirkungen auf die Praxis
  • Vermeidung von Entschädigungszahlungen – aber wie?
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Referenten
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Zeitraum:
25.06.2026 09:00 Uhr - 25.06.2026 12:00 Uhr

Preis
249,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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