
Jede/r Mitarbeiter*in im öffentlichen Dienst kennt die Aussage, dass ab einem Lebensalter von 40. Jahren und einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, der Arbeitsplatz „sicher sei“ – aber stimmt dies? Man könne jetzt nicht mehr „gekündigt“ werden – oder die Theorie der „goldenen Loeffel“ Die Juristen nennen dieses Thema: die tarifliche Unkündbarkeit, also den Ausschluss der ordentlichen (!) Kündigung. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes haben hier eine spezielle Regelung, § 34 II TVöD/TV-L.
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