Das Eingruppierungsrecht wird immer komplexer und vielschichtiger. Zwischenzeitlich gibt es drei Entgeltordnungen: für den Bund, die Länder und die Kommunen. Daher gibt es auch drei verschiedene Regelungen für das Eingruppierungsrecht des Öffentlichen Dienstes. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts prägt das Eingruppierungsrecht erheblich.
Ziel dieses Seminars ist es daher Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entgeltordnungen darzustellen, Eingruppierungsgrundsätze darzustellen und Fehler bei der Eingruppierungsfeststellungklage aufzuzeigen.
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