Bekanntermaßen ist das Arbeitsverhältnis ein (rechtliches) Austauschverhältnis: Geld gegen Leistung! Der Beschäftigte erwartet pünktlich sein Entgelt und der Arbeitgeber erwartet eine ordnungsgemäße und tarifgerechte Arbeitsleistung. Eine arbeitsvertragliche Schlechtleistung muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen.
Was ist aber, wenn es in diesem Austauschverhältnis zu „Störfällen“ kommt? Die typischen Störfälle lauten „Nichtleistung“, „Schlechtleistung“, „Fehlleistung“, „Aliud-Leistung“ und die Minderleistung. Diese Begriffe bedürfen der rechtlichen Klärung und Einordnung; danach richtet sich nämlich die richtige Strategie: Kündigung oder doch besser abmahnen? Abmahnung – was muss beachtet werden? Oder vielleicht erst ermahnen? Auch sollte man § 3 TVöD/TV-L nicht vergessen! In diesem Webinar werden Sie auf den aktuellen Stand gebracht.
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