
Vorbemerkungen: Was für „Transparenz-Typen“ werden unterschieden?
a) Stellenbesetzung und Bestenauslese, Art. 33 II GG (z.B. Leitfaden LRH MP)
b) Tarifrecht und Eingruppierung (z.B. § 307 BGB, 26. Januar 2017, BAG 6 AZR 671/15).
c) Informationsfreiheit und Akteneinsicht (z.B. IFG Bund)
d) Entgelttransparenz
I. Grundlagen und Anwendungsbereich
Persönlicher Geltungsbereich: Anwendbarkeit auf Tarifbeschäftigte (TVöD/TV-L), Beamte, Richter und Soldaten des Bundes (§ 2 EntgTranspG).
Institutioneller Geltungsbereich: Verpflichtungen für öffentliche Arbeitgeber unabhängig von der Rechtsform (Behörden, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts).
Das Gebot der Entgeltgleichheit: Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung bei gleichem oder gleichwertigem Wert der Arbeit.
II. Der individuelle Auskunftsanspruch (§§ 10–16 EntgTranspG)
Schwellenwert: Geltung ab einer Dienststellengröße von mehr als 200 Beschäftigten.
Gegenstand der Auskunft:
III. Besonderheiten im öffentlichen Dienst (Tarifbindung)
Vermutung der Angemessenheit: Annahme, dass tarifliche Entgeltordnungen diskriminierungsfrei sind (wird durch neue EU-Rechtsprechung zunehmend kritisch hinterfragt).
IV. Verschärfungen durch die EU-Richtlinie
Stellenanzeigen: Pflicht zur Angabe des Einstiegsgehalts/der Entgeltgruppe bereits im Ausschreibungsprozess.
Beweislastumkehr: Sanktionen und Entschädigungspflichten bei Intransparenz.
Transparenz der Eingruppierung: Strengere Anforderungen an die Objektivität der Merkmale in den Entgeltordnungen.
V. Handlungsempfehlungen für Beschäftigte und Personalräte
Fristenmanagement (Auskunft alle zwei Jahre möglich).
Dokumentation von Entgeltunterschieden bei Leistungsanteilen.
Strategische Nutzung der Personalratssitzungen zur Einsicht in die Entgeltlisten
Andere Behörden haben sich folgende Seminare angesehen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat in der Personal- Praxis eine sehr große Bedeutung und diese Bedeutung nimmt zu – dies liegt an der...

Das Disziplinarrecht ist im Beamtenrecht das typische Sanktionsrecht für Beamt-/innen, die ein Dienstvergehen begangen haben.

In der arbeitsrechtlichen Praxis haben sich zwischenzeitlich zwei „Hauptbaustellen“ herauskristallisiert: das ist „Betriebliche Eingliederungsmanagement“...

Die tägliche Arbeit in der oeffentlichen Verwaltung, insbesondere in Personal- und Rechtsabteilungen, besteht darin täglich rechtlich belastbare Entscheidungen...

Der richtige Umgang mit kranken Mitarbeitenden ist im Arbeitsrecht als schwieriges und "kantiges" Rechtsgebiet bekannt.

Das SGB IX hat heute in täglichen Personalarbeit einen sehr hohen Stellenwert.

Das deutsche Kündigungsrecht kennt drei Kündigungsarten: die verhaltensbedingte, die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung.

Es gibt im Arbeitsrecht (gerade des oeffentlichen Dienstes) typische Fehlerquellen oder Stolperfallen, von den Formfehlern bei Kündigungen oder notwendigen,...

Das Bundesarbeitsgericht hat im vergangenen Jahr 2025 in wegweisenden Entscheidungen wichtige arbeitsrechtliche Fragestellungen geklärt.

Es gibt im öffentlichen Dienst und damit auch häufig in den Personal- und Rechtsabteilungen der Behoerden die Meinung, die betriebsbedingte Kündigung betreffe...