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WEBINAR: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
Gegenstand des Seminars
Mit der Richtlinie 2014/23/EU wurde auf europäischer Ebene erstmals ein sekundärrechtliches Regelungswerk für die Vergabe von Konzessionen geschaffen. Nachdem das EU-Recht die Vergabe von Konzessionen bislang nur rudimentär regelte, hat der Richtliniengeber den Kreis der EU-Vergaberichtlinien nun um ein Sondervergaberecht für den Konzessionsbereich erweitert. Auf nationaler Ebene wurden die Bestimmungen der Richtlinie mit einer eigenständigen Rechtsverordnung, der Konzessionsvergabeverordnung, umgesetzt. Diese gibt nunmehr verbindliche Regeln für die Vergabe von Konzessionen vor.

Mit der Konzessionsvergabeverordnung müssen sich Auftraggeber wie Bieter bei der Vergabe von Konzessionen gewandelten Herausforderungen stellen müssen. Das Seminar wird sich mit den Regeln für die Konzessionsvergabe befassen und diese auf der Grundlage der Richtlinie 2014/23/EU und der Konzessionsvergabeverordnung beleuchten. Insbesondere werden Abweichungen zum allgemeinen Vergaberecht aufgezeigt und die Eigenheiten des Verfahrens zur Konzessionsvergabe untersucht. Im Mittelpunkt wird die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen stehen; soweit es sich anbietet, wird aber auch auf die Vergabe von Baukonzessionen eingegangen.
Seminarablauf
Ausgangssituation: Konzessionsvergabe bisher
  • Spezifisches Konzessionsvergaberecht
  • Allgemeine Grundsätze des Vergaberechts
  • Offene Fragen
Anwendungsbereich des neuen Konzessionsvergaberechts 
  • Persönlicher Anwendungsbereich
  • Sachlicher Anwendungsbereich
Schwellenwert
 
Ausnahmetatbestände
  • Verbundene Unternehmen
  • Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
  • Weitere Ausnahmen
Verfahrensregeln
  • Bekanntmachungspflicht
  • Gestaltung des Vergabeverfahrens
  • Eignungsanforderungen
  • Zuschlagskriterien
  • Einbindung von Drittunternehmen
  • Vertragslaufzeit
  • Dokumentation des Verfahrens
Vorgaben für die Vertragsdurchführung
  • Nachträgliche Vertragsänderungen
  • Kündigung
Rechtsschutz

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Referenten
Dr.  Sebastian  Conrad, ist Rechtsanwalt in der Kanzlei HFK Rechtsanwälte in Berlin. Er berät öffentliche Auftraggeber und Bieter im Vergaberecht, insbesondere bei der Gestaltung von Vergabeverfahren und in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in komplexen gerichtlichen Streitigkeiten und über eingehende Branchenexpertise u. a. im Gesundheitswesen, im Verkehrssektor, in der Immobilienbranche und im Infrastruktur- und Energiebereich. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Wirtschaftsverwaltungsrecht, im Bau- und Fachplanungsrecht, im Umweltrecht und allgemein in der Vertretung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich verfassungs- und europarechtlicher Auseinandersetzungen. Sebastian Conrad referiert regelmäßig bei Seminaren und Schulungen und beteiligt sich mit zahlreichen Veröffentlichungen an der Diskussion aktueller Rechtsfragen. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Vergaberecht“ sowie Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Vergaberecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Termin und Ort
Zeitraum:
11.10.2022 10:00 Uhr - 11.10.2022 13:00 Uhr

Preis
199,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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