Korruption ist in den letzten Jahren verstärkt in das öffentliche Bewusstsein getreten und hat in der Privatwirtschaft wie auch bei der öffentlichen Hand einen spürbaren Sinneswandel erlebt. Wegen der erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten und des politischen Schadens, der durch Korruption auf allen administrativen Ebenen verursacht wird, wächst der nationale wie internationale Druck auf Unternehmen und die öffentliche Hand, vor allem seitens der EU, Korruption in jeder Form mit regulativen und organisatorischen Maßnahmen entgegenzutreten. Die öffentliche Hand steht vor der verantwortungsvollen Aufgabe, vergleichbar mit der Privatwirtschaft, innerhalb ihres Kompetenzbereiches ein Korruptionspräventionssystem zu schaffen, das trotz seiner Schnittmengen mit der Internen Revision, mit dem Risikomanagement und / oder dem Internen Kontrollsystem (IKS) einer eigenen Methodik folgt und andere Herausforderungen bewältigen muss, um nachhaltig Korruption zu vermeiden und zu bekämpfen.
Eine wesentliche Maßnahme in diesem Sinne ist die Ausbildung und Berufung einer/s Antikorruptionsbeauftragten. Er/sie ist Ansprechpartner/in für alle Mitarbeiter/innen hinsichtlich korruptionsrelevanter Verdachtsmomente und trägt wesentlich dazu bei, ein funktionsfähiges Präventionssystem in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Einrichtung zu implementieren. Zu ihren / seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Behördenleitung in allen Fragen der Korruptionsprävention zu beraten, zu unterrichten und zu unterstützen;
- eine korruptionsbezogene Risikoanalyse innerhalb der Behörde bzw. öffentlichen Einrichtung vorzunehmen und auszuwerten;
- darauf basierend ein Präventionssystem aus organisatorischen und regulativen Maßnahmen zu entwickeln;
- Dienstanweisungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken, zu Interessenkollisionen, zum Umgang mit internen Ermittlungsverfahren etc. zu formulieren, ihre Wirksamkeit zu kontrollieren und langfristig weiterzuentwickeln;
- mit der Internen Revision, dem Risikomanagement, dem prozessintegrierten IKS, dem Datenschutzbeauftragten wirksam zu kooperieren und deren Arbeit im Bereich der Korruptionsprävention zu koordinieren;
- in Abstimmung mit einer externen Ombudsperson bzw. einem elektronischen Hinweisgebersystem Hinweise und Verdachtsmomente zu erfassen und zu verifizieren;
- interne Verwaltungsermittlungen mit den zuständigen Stellen innerhalb der Behörde zu initiieren und durchzuführen;
- mit Ermittlungsbehörden zu kooperieren;
- Sponsoringverfahren und Spenden unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsprävention zu begleiten;
- regelmäßige bzw. anlassbezogene Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zu initiieren und durchzuführen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1699,- Euro zzgl. MwSt.
Nicht enthalten in der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die Zertifizierungsprüfung.
Nach Abschluss des E-Trainings können Sie an der virtuellen Prüfung teilnehmen. Sie schreiben eine 90-minütige Klausur, die von qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. ausgewertet wird. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat "Antikorruptionsbeauftragte/r in der öffentlichen Verwaltung". Die Kosten für die Prüfung und das Zertifikat betragen 250,- Euro zzgl. MwSt.