In diesem Modul wird vermittelt, wie im Ernstfall eine schnelle Alarmierung aller relevanten Stellen und Personen sichergestellt werden kann. Es werden klare Alarmierungswege und Eskalationsstufen eingerichtet, damit IT-Notfallteams und Entscheidungsträger unverzüglich informiert werden können. Automatisierte Monitoring-Systeme können Anomalien erkennen und erste Alarme auslösen. Darauf aufbauend greifen festgelegte Meldeketten, in denen die Zuständigkeiten und Vertreter geregelt sind. Dabei ist die Vorhaltung redundanter Kommunikationsmittel wichtig – von Telefonlisten über Messenger-Dienste bis zu Notfall-E-Mail-Verteilern –, um auch beim Ausfall der IT-Infrastruktur handlungsfähig zu bleiben.
Darüber hinaus behandelt das Modul die Informationsweitergabe und Meldungspflichten während eines IT-Notfalls. Es wird aufgezeigt, welche internen Stellen umgehend informiert werden müssen und welche externen Institutionen je nach Vorfall zu benachrichtigen sind. So müssen bestimmte Sicherheitsvorfälle an zuständige Stellen gemeldet werden, etwa an das CERT und das BSI. Bei Datenschutzvorfällen ist die Aufsichtsbehörde einzubinden, und auch die Polizei kann frühzeitig eingeschaltet werden. Die Teilnehmenden lernen, einen strukturierten Alarmierungs- und Informationsplan zu erstellen, der alle Vorgaben erfüllt, für Transparenz sorgt und keine Verwirrung durch unkoordinierte Meldungen stiftet.
Ziel ist, dass die Teilnehmenden wissen, wie sie im IT-Notfall eine schnelle und geordnete Alarmierung veranlassen, alle beteiligten Akteure informieren und Pflichtmeldungen zielgerichtet absetzen, um unverzüglich die Schadenbegrenzung einzuleiten.
Methode: Vortrag mit interaktiven Elementen (Q&A) und Beispielen