
Der richtige Umgang mit kranken Mitarbeitenden ist im Arbeitsrecht als schwieriges und "kantiges" Rechtsgebiet bekannt. Das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung stellen sich "schützend" vor die kranken Mitarbeitenden, Arbeitgeber wünschen sich dagegen die ordnungsgemäße Erfüllung des Arbeitsvertrages. Arbeitgeber möchten "Auskünfte", wann die Genesung wieder hergestellt ist, Beschäftigte möchten naturgemäß dazu nichts sagen. Ein natürliches (rechtliches) Spannungsfeld ist gegeben. Alles dazu erfahren Sie in diesem Webinar.
Themenüberblick:
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Andere Behörden haben sich folgende Seminare angesehen

Die fortschreitende Digitalisierung, der spürbare Fachkräftemangel und steigende Krankheitsstände stellen Personalräte in der Verwaltung vor völlig neue...

Das Befristungsrecht im öffentlichen Dienst ist gelebter – und oft konfliktträchtiger – Alltag.

Das SGB IX hat heute in täglichen Personalarbeit einen sehr hohen Stellenwert.

Der neue Tarifabschluss macht es möglich: Ab sofort können Beschäftigte im öffentlichen Dienst einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche...

Der Gesetzgeber ist wieder aktiv – dieses Mal, geht es um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Das Webinar setzt sich mit den wichtigen Fragen der Minder- und Schlechtleistung im Arbeitsrecht auseinander.

Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst ist durch eine komplexe Verzahnung von Gesetzen, Tarifverträgen (TVöD/TV-L) und Personalvertretungsrecht geprägt.

Man hört leider oft, dass das Thema „Entgelttransparenz“ die Privatwirtschaft betreffe und die Entgeltregelungen in den Tarifverträgen des oeffentlichen...

Das Eingruppierungsrecht wird immer komplexer und vielschichtiger. Zwischenzeitlich gibt es drei Entgeltordnungen: für den Bund, die Länder und die Kommunen.

Die Arbeitswelt wird digital – und das Arbeitsrecht muss Schritt halten.