
Weitere Aufgaben, die in die Zuständigkeit eines Datenschutz-Auditors fallen, sind die Entwicklung und Steuerung des Auditprogramms, die Erstellung der erforderlichen Audit-Checklisten für die Durchführung von Stichprobenprüfungen und Interviews, außerdem die Anfertigung des abschließenden Audit Berichts.
Der Datenschutz-Auditor muss die Audit-Methoden für die Durchführung einer Dokumentenprüfung und für die Begehung von Standorten anwenden können, um die an ein Unternehmen gestellten standort- und branchenspezifischen Anforderungen des Datenschutzes einzubeziehen und die Konformität der Maßnahmenumsetzung einzuschätzen.
Des Weiteren ist die Festlegung von Kriterien für die Bewertung der Feststellungen des Datenschutz-Audits sowie für die Erstellung eines Datenschutz-Auditberichts erforderlich, um eine kontinuierliche Aufrechterhaltung des Betriebes des eigenen Datenschutzmanagementsystems (DSMS), aber auch die fortlaufende Verbesserung sicherstellen zu können.
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Vermittlung von Fachbegriffen aus dem Bereich der Durchführung eines Audits gemäß ISO 19011, der Aufgabenbeschreibung des Datenschutz-Auditors und des erforderlichen Fachwissens für die Auditierung eines Datenschutzmanagementsystems.
Die Teilnehmer können nach Abschluss der Ausbildung die Durchführung eines Datenschutz-Audits planen sowie eine Bewertung des bestehenden Datenschutzmanagementsystems vornehmen.
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