
Auch wenn der Gesetzgeber betont hat, die bürokratischen Hürden zur Umsetzung des Gesetzes sollten so gering wie möglich sein, stellt die Implementierung eines Hinweisgebersystems, das im Gesetz als interne Meldestelle bezeichnet wird, zahlreiche Anforderungen: Die interne Meldestelle muss die rechtlichen Interessen der Behörde bzw. des Unternehmens ebenso im Blick haben, wie jene der hinweisgebenden Person und der von dem Hinweis betroffenen Personen. Das gemeldete Vorkommnis muss umfassend erfasst und tatsächlich wie rechtlich bewertet werden sowie ein internes Ermittlungsverfahren schnell, diskret und effektiv eingeleitet werden. Geht es um strafrechtlich relevante Verstöße, sind zudem die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden zu berücksichtigen. Die interne Meldestelle muss in die vorhandenen Strukturen integriert werden und zugleich die nötige Unabhängigkeit haben, um die erforderlichen Folgemaßnahmen umsetzen oder zumindest anregen zu können.
Tag 1: 09:00-16:00 Uhr
Tag 2: 09:00-13:00 Uhr, anschließend Zertifizierungsprüfung
Ausgehend von den Aufgaben und Erwartungen, die ein/e Beauftragte/r einer internen Meldestelle in der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlichen Unternehmen zu erfüllen hat, gliedern sich die Themen in insgesamt 6 Module:
Modul 1: Vom empfohlenen Ombudsmann zur gesetzlich verpflichtenden, internen Meldestelle (120 Minuten)
Themen:
Modul 2: Begriff und Funktionsweise der sog. internen Meldestelle (90 Minuten)
Themen:
Modul 3: Rechtsrahmen außerhalb des HinSchG für Behörden bzw. öffentliche Unternehmen zur Implementierung einer internen Meldestelle (90 Minuten)
Themen:
Modul 4: Einrichtung einer internen Meldestelle (90 Minuten)
Themen:
Modul 5: Eingehende Hinweise – Erfassung und Bewertung (90 Minuten)
Themen:
Modul 6: Fallbezogene Folgemaßnahmen und Kooperation mit den für Compliance-Fragen Verantwortlichen (120 Minuten)
Themen:
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