Die EU definiert die sog. "eVergabe" als der "von der Bekanntmachung bis zur Bezahlung erfolgende Einsatz elektronischer Verfahren für Kommunikation und Vorgangsbearbeitung durch Einrichtungen des öffentlichen Sektors beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen oder der Ausschreibung öffentlicher Arbeiten". D. h.: Die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren beginnend mit der Erstellung und der Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf einer Vergabeplattform über elektronische Angebotsabgabe bis hin zur elektronischen Vorbereitung der Auftragserteilung (sog. Zuschlag).
Als Ziele wurden bei der Einführung der eVergabe definiert:
- Unterstützung und Vereinfachung der Vergabe- und Beschaffungsprozesse Mehr Wettbewerb - Erweiterung der Marktteilnehmer
- Fehlervermeidung durch digitale Hilfestellung – Plausibilitätskontrolle
- Vermeidung von Korruption durch ein hohes Maß an Transparenz und ordentlicher Dokumentation
- Standardisierung der Prozesse
- Zeitersparnis bei der Durchführung von Vergaben
Wie wurde der rechtliche Rahmen hierfür gesetzt und wie hat sich dieser seit der Pflicht zur eVergabe seit April 2016 bzw. Oktober 2018 entwickelt, insbesondere durch die Rechtsprechung der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen? Mit diesen Fragen und ihren Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe beschäftigt sich dieses Webinar. Die einschlägige Rechtsprechung wird aufbereitet und praxisgerecht erläutert und Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden beantwortet.
Themenüberblick:
- Aktueller Rechtsrahmen der eVergabe für EU-weite Ausschreibungen
- Aktueller Rechtsrahmen der eVergabe für nationale Ausschreibungen nach der UVgO
- Aktuelle Rechtsprechung in eVergabe-orientierter Auslese
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