Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: DigitalPakt Schule: Rechtssichere Vergabe von IT-Leistungen im Bildungsbereich
Gegenstand des Seminars

Die Digitalisierung erreicht zunehmend die öffentliche Hand und dabei insbesondere auch Bildungseinrichtungen. Die Vermittlung von digitaler Kompetenz im Bildungswesen ist von entscheidender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland, so dass die Voraussetzungen für eine Wissensvermittlung schnellstmöglich zu schaffen sind.

Dies betrifft einerseits die Gebäudeinfrastruktur, wobei beim Neubau und der Sanierung bzw. Modernisierung von Gebäuden die notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagenkomponenten mit einer zunehmenden Vernetzung untereinander vorgesehen werden müssen. Andererseits betrifft dies vor allem auch die Errichtung einer bildungsbezogenen digitalen Infrastruktur, wie z. B. die Ausstattung mit schnellen Internetverbindungen und die Implementierung von IT-Systemen als Teil von pädagogischen Bildungsumgebungen oder gemeinsamen digitalen Lehr- bzw. Lernplattformen. Der Beschaffungsbedarf an Informationstechnologie im Bildungsbereich ist ganz erheblich und betrifft sowohl Hard- und Software als auch Dienstleistungen. Zur Umsetzung der Maßnahmen zur Beschaffung der erforderlichen Leistungen stehen in großem Umfang verschiedene Förderprogramme zur Verfügung – wie etwa der DigitalPakt Schule, mit dem der Bund über einen Zeitraum von fünf Jahren fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Um einerseits die Rückforderung von Zuwendungen zu vermeiden, andererseits aber auch eine zielgerichtete und marktbezogene Beschaffung zu erreichen, bedarf es der Durchführung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens. Dazu sollen den Teilnehmenden dieses Seminars die Grundlagen und die wesentlichen Fragestellungen aus der Praxis bei Beschaffungen von IT-Leistungen vermittelt werden.

Seminarablauf

Themenüberblick:

1. Einführung

  • DigitalPakt Schule im Überblick
  • Umsetzung in den Bundesländern
    • Höhe der Förderung
    • Förderfähige Leistungen
    • Ablauf des Förderverfahrens
  • Konsequenzen für Vergabeverfahren

2. Grundlagen für die Beschaffung von IT-Leistungen

  • Rechtsrahmen im Ober- und Unterschwellenbereich
    • Anwendungsbereich von VgV und VOL/A bzw. UVgO
    • Wesentliche vergaberechtliche Grundsätze
    • Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln
  • Möglichkeiten der vertraglichen Ausgestaltung
    • Individualvertrag
    • VOL/B
    • EVB-IT

3. Vorbereitung der Ausschreibung

  • Bestimmung des Leistungsgegenstandes
  • Leistungszuschnitt in Losen bzw. Gesamtvergabe
  • Berechnung des Schwellenwerts
  • Wahl der Verfahrensart
  • Festlegung von auftragsspezifischen Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Möglichkeiten der Beschaffungsbündelung
    • Gemeinsame Auftragsvergaben
    • Zentrale Beschaffungsstellen
    • Rahmenvereinbarungen

4. Durchführung des Vergabeverfahrens

  • Zusammenstellung der Vergabeunterlagen
  • Anforderungen an die elektronische Vergabe
    • Grundsatz der Veröffentlichungspflicht
    • Ausnahmen bei Vertraulichkeit und Verhandlungsverfahren
  • Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote
  • Durchführung von Teststellungen und Verhandlungen

5. Abschluss der Ausschreibung

  • Erteilung des Zuschlags
  • Aufhebung bzw. Zurückversetzung

6. Dokumentation von Vergabeverfahren

7. Rechtsschutz

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

 

Referenten
Günther  Pinkenburg, ist als Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter bei der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Davor war er Senior Vergabe-Berater bei der INFORA GmbH. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (Dipl.-Jurist) und absolvierte sein Referendariat (Ass. iur.) im Oberlandesgerichtsbezirk München. Neben einem Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer studierte er im berufsbegleitenden Masterstudiengang Rechtswissenschaften (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen. Als Wahlfach in Studium und Referendariat wählte Herr Pinkenburg schon früh das Verwaltungsrecht. Zu seinen Schwerpunkttätigkeiten gehören u. a. die umfassende Betreuung von Vergabeverfahren, von strategischem Beschaffungsmanagement über die Erstellung umfassender Vergabeunterlagen einschließlich spezifischer Vertragsunterlagen bis hin zur Angebotsbewertung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mandanten. Herr Pinkenburg verfügt über Spezialkenntnisse auf den Gebieten des EU-Vergaberechts sowie des nationalen Vergaberechts und ist mit der Rechtsprechung aus diesen Bereichen sehr gut vertraut. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des IT-Vertragsrechts sowie des Verwaltungs- und Europarechts. Zudem ist er regelmäßig als Dozent im Rahmen von Schulungen, Seminaren und Tagungen auf dem Gebiet des Vergabe-, IT-Vertrags- und BOS-Rechts tätig, unter anderem als Lehrbeauftragter an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (FHVR Hof) sowie für den Behörden Spiegel. Herr Pinkenburg hat die Lehrgänge „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“, „Fachanwalt für IT-Recht“ und „Fachanwalt für Vergaberecht“ erfolgreich absolviert und ist gemäß ITIL v3 Foundation und ISO 27001 sowie im Projektmanagement zertifiziert. Er ist Vorsitzender der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften „Vergaberecht“, ,„Informationstechnologie“ und „Verwaltungsrecht“ im Deutschen Anwaltverein e.V. Seit 1991 ist er aktives Feuerwehrmitglied, Ausbilder und Führungsdienstgrad. Er wirkt zudem seit Jahren im Fachbereich 2 des Landesfeuerwehrverbandes Bayern mit. In der BOS-Fachzeitschrift „BRANDSchutz“ veröffentlicht er regelmäßig juristische Beiträge.
Termin und Ort
Zeitraum:
12.12.2023 09:00 Uhr - 12.12.2023 12:00 Uhr

Preis
189,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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