Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer/innen bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern. Grundlage dafür sind Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Im Seminar erhalten Sie einen Überblick, wie die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgebaut ist. Die Teilnehmer/innen erhalten tiefgreifende Kenntnisse zur Versicherungspflicht, zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt oder auch zur Portabilität (Übertragung auf andere Versorgungssysteme). Außerdem erfahren Sie, wie z.B. die Meldungen zur Zusatzversorgung auszusehen haben und wo die Zusammenhänge zwischen steuerfreier und versteuerter Umlage liegen.
Mitarbeiter der Personalverwaltung
Mitglieder von Personalvertretungen
Mitarbeiter von Zusatzversorgungseinrichtungen
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Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer/innen bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern.