Zusatzversorgung – Die Betriebsrente des Öffentlichen Dienstes
Übersicht
Präsenz-SeminarPersonal & Dienstrecht
013349
Di., 27.10.2026
09:00 - 16:00
7 Stunden
Beschreibung
Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer/innen bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern. Grundlage dafür sind Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Im Seminar erhalten Sie einen Überblick, wie die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgebaut ist. Die Teilnehmer/innen erhalten tiefgreifende Kenntnisse zur Versicherungspflicht, zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt oder auch zur Portabilität (Übertragung auf andere Versorgungssysteme). Außerdem erfahren Sie, wie z.B. die Meldungen zur Zusatzversorgung auszusehen haben und wo die Zusammenhänge zwischen steuerfreier und versteuerter Umlage liegen.
Zielgruppe
Mitarbeiter der Personalverwaltung Mitglieder von Personalvertretungen Mitarbeiter von Zusatzversorgungseinrichtungen
Seminarablauf
Allgemeines zur Zusatzversorgung
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
Versicherungspflicht
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
Meldeverkehr
Überleitung
Preis
590,- Euro zzgl. MwSt.
Veranstaltungsort
Tagungshotel (wird noch bekannt gegeben)
Würzburg
Referenten
Boris Bauer studierte an der Hochschule Kehl. Er ist seit 1988 bei der KVBW Zusatzversorgung in Karlsruhe. Derzeit ist Herr Bauer Arbeitsgruppenleiter im Versicherungs- und Leistungsrecht und darüber hinaus obliegen ihm die Verfahren im Versorgungsausgleich. Daneben ist Herr Bauer auch für die Ausbildung bei der KVBW Zusatzversorgung verantwortlich. Herr Bauer ist als Referent zur Zusatzversorgung für seinen Arbeitgeber in der Mitgliederbetreuung tätig. Daneben ist er bei der Verwaltungsschule Baden-Württemberg im Fach Arbeitsrecht als Dozent tätig.
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