Das öffentliche Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, UVgO) ist im steten Wandel. Jüngst hat die Bundesregierung konkrete Pläne für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt. Auch die EU-Kommission ist dabei, das EU-Vergaberecht zu novellieren. Im Fokus beider Akteure steht die Vereinfachung des Vergaberechts und eine Stärkung des Vergaberechts für strategisch-nachhaltige Vergaben. In den Bundesländern besteht ein Trend zu stets höheren Wertgrenzen für Direktaufträge, Beschränkte und Freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben. Nordrhein-Westfalen will für die Kommunen bei Vergaben unter den EU-Schwellenwerten sogar auf verbindlich-konkrete Vergaberechtsvorgaben verzichten. All diese Entwicklungen führen zu immer neuen Herausforderungen für öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung ihrer Vergabeverfahren.
Hinzu kommen neue und oft wegweisende Entscheidungen des EuGH, des Bundesgerichtshofes (BGH), der Vergabesenate (Oberlandesgerichte) und der Vergabekammern. Auch diese machen es erforderlich, dass die öffentlichen Auftraggeber ihre Beschaffungspraxis stets neu anpassen müssen.
Ziel des Webinars ist es, auf der Basis des aktuellen Rechts und der neueren Rechtsprechung Wege aufzuzeigen, Vergabeverfahren von der Vorbereitung bis zum Zuschlag effizient zu gestalten. Im Fokus stehen praxisgerechte und rechtlich saubere Lösungen für wirtschaftliche und nachhaltige Vergaben.
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