PCB-Verdacht in örtlichem Unternehmen – Corona-Fälle im Pflegeheim – Tierschützer entdecken vernachlässigte Tiere – Journalisten fordern Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften – täglich gibt es in der öffentlichen Verwaltung neue Themenfelder, bei denen die Interessen der zuständigen Behörde und die Interessen der Medien unter einen Hut gebracht werden wollen. Behörden haben mittels guter Medienarbeit die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten. Eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Behörden und Medien ist also für alle Beteiligten und auch für die Bürger ein Gewinn. In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiter von Medienanfragen allerdings häufig überrumpelt und Medienvertreter sind genervt von „mauernden“ Behördenmitarbeitern und langen Reaktionszeiten. Oft bestehen hier beiderseits Unsicherheiten auf verschiedensten Ebenen: Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht? Was ist eine Tatsachenbehauptung und was eine Meinungsäußerung? Was genau beinhaltet die journalistische Sorgfaltspflicht? Wie weit reicht der Auskunftsanspruch der Medien und wo gibt es Grenzen? Muss sich ein Behördenmitarbeiter fotografieren lassen / ein Interview oder O-Töne geben? Wie schnell muss überhaupt eine Auskunft erteilt werden?
Zielgruppe
Führungskräfte der öffentlichen Hand sowie Sachbearbeiter mit Medienkontakt
Seminarablauf
Themenüberblick:
Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht?
Abgrenzung Tatsachenbehauptung/Meinungsäußerung
Rechte und Pflichten der Journalisten – Die journalistische Sorgfaltspflicht
Inhalt, Umfang und Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs
Auskunftsberechtigte: Wer ist eigentlich „Presse“?
Wie weit reicht der Anspruch auf Auskunft?
Haben die Medien einen Anspruch auf Interviews, Fotos oder O-Töne? – Vom Behördenleiter, Abteilungsleiter, Pressesprecher oder Sachbearbeiter?
Wie schnell muss ich als behördlicher Mitarbeiter überhaupt auf Medienanfragen reagieren?
Auskunftsverweigerungsgründe
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Preis
349,- Euro zzgl. MwSt.
Referenten
Johanna Onischke ist Rechtsanwältin im Bereich Medienrecht und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Ihr besonderes persönliches Interesse am Medienrecht entwickelte sich bereits früh während ihres Studiums durch Praktika in den Rechtsabteilungen des Verlagshauses Gruner + Jahr in Hamburg und des ZDF in Mainz. Während ihres Referendariats war sie mehrere Monate in der Rechtsabteilung des Verlagshauses M. DuMont Schauberg in Köln tätig. Nach sechsjähriger angestellter Tätigkeit in einer Bonner und einer Kölner Kanzlei machte sie sich im Jahr 2009 mit ihrer eigenen Kanzlei für Medienrecht selbständig. Zu ihren Mandanten zählen Rundfunk- und Fernsehveranstalter, Verlage, Werbeagenturen, Journalisten, Politiker sowie Privatpersonen. Ferner berät und vertritt sie zahlreiche Behörden der öffentlichen Verwaltung wie Städte, Kreise, Feuerwehren und Polizei-Behörden und ist Dozentin für medienrechtliche Themen bei Unternehmen, Behörden, Fortbildungseinrichtungen und Verbänden.