Künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme verändern die öffentliche Verwaltung grundlegend – und stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor neue rechtliche Herausforderungen. Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall ist dabei die Teilautomatisierung: KI-Systeme unterstützen, priorisieren oder bewerten – aber ein Mensch trifft die finale Entscheidung. Genau hier lauern in der Praxis die größten Fallstricke, denn der Übergang vom Assistenzsystem zur rechtlich relevanten Entscheidung ist fließend. Welche Projekte sind rechtskonform? Wann greift § 35a VwVfG? Was verlangt der EU AI Act konkret von Ihrer Behörde? Dieses praxisnahe gibt Ihnen Orientierung und Handlungssicherheit – ohne juristische Tiefenbohrungen.
Einführung: Digitalisierung, Automatisierung oder KI – was gilt für Ihr Projekt? Ein besonderer Fokus liegt auf der Teilautomatisierung als dem weitest verbreiteten Anwendungsfall: Wann ist KI-Unterstützung unbedenklich, wann rutscht ein Assistenzsystem faktisch in eine rechtlich relevante Entscheidung? Wie sind KI-Agenten einzuordnen? Sie lernen, Systeme präzise einzuordnen und typische Missverständnisse zu vermeiden. Die Ampellogik (Grün / Gelb / Rot) gibt Ihnen dafür ein sofort einsetzbares Bewertungswerkzeug an die Hand.
Zielsetzung: Nach diesem Seminar können Sie automatisierte Verwaltungsprojekte rechtssicher einschätzen, Risiken frühzeitig erkennen und fundierte Entscheidungen im Spannungsfeld von VwVfG, EU AI Act und DSGVO treffen – ohne juristische Vorbildung vorauszusetzen.
Inhalte: Begriffe klar abgrenzen (Digitalisierung vs. Teil- vs. Vollautomatisierung vs. KI), Teilautomatisierung als Praxisschwerpunkt: Assistenzsysteme gestalten und die Grenze zur Entscheidung erkennen, Ampellogik zur Schnellbewertung, § 35a VwVfG und verwandte Normen, EU AI Act (Risikoklassen, Hochrisiko-KI, Verbote), DSGVO Art. 22 und Datenschutz-Folgenabschätzung, Haftungsfragen bei Systemfehlern.
Methoden: Kompakter Wissensinput wechselt mit praxisnahen Übungen und konkreten Fallbeispielen ab. Die Teilnehmenden erhalten Checklisten und Bewertungshilfen, die sie direkt in ihrer Behörde einsetzen können. Raum für Fragen aus dem eigenen Arbeitskontext ist explizit eingeplant.
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