Künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme verändern die öffentliche Verwaltung grundlegend – und stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor neue rechtliche Herausforderungen. Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall ist dabei die Teilautomatisierung: KI-Systeme unterstützen, priorisieren oder bewerten – aber ein Mensch trifft die finale Entscheidung. Genau hier lauern in der Praxis die größten Fallstricke, denn der Übergang vom Assistenzsystem zur rechtlich relevanten Entscheidung ist fließend. Welche Projekte sind rechtskonform? Wann greift § 35a VwVfG? Was verlangt der EU AI Act konkret von Ihrer Behörde? Dieses praxisnahe gibt Ihnen Orientierung und Handlungssicherheit – ohne juristische Tiefenbohrungen.
Einführung: Digitalisierung, Automatisierung oder KI – was gilt für Ihr Projekt? Ein besonderer Fokus liegt auf der Teilautomatisierung als dem weitest verbreiteten Anwendungsfall: Wann ist KI-Unterstützung unbedenklich, wann rutscht ein Assistenzsystem faktisch in eine rechtlich relevante Entscheidung? Wie sind KI-Agenten einzuordnen? Sie lernen, Systeme präzise einzuordnen und typische Missverständnisse zu vermeiden. Die Ampellogik (Grün / Gelb / Rot) gibt Ihnen dafür ein sofort einsetzbares Bewertungswerkzeug an die Hand.
Zielsetzung: Nach diesem Seminar können Sie automatisierte Verwaltungsprojekte rechtssicher einschätzen, Risiken frühzeitig erkennen und fundierte Entscheidungen im Spannungsfeld von VwVfG, EU AI Act und DSGVO treffen – ohne juristische Vorbildung vorauszusetzen.
Inhalte: Begriffe klar abgrenzen (Digitalisierung vs. Teil- vs. Vollautomatisierung vs. KI), Teilautomatisierung als Praxisschwerpunkt: Assistenzsysteme gestalten und die Grenze zur Entscheidung erkennen, Ampellogik zur Schnellbewertung, § 35a VwVfG und verwandte Normen, EU AI Act (Risikoklassen, Hochrisiko-KI, Verbote), DSGVO Art. 22 und Datenschutz-Folgenabschätzung, Haftungsfragen bei Systemfehlern.
Methoden: Kompakter Wissensinput wechselt mit praxisnahen Übungen und konkreten Fallbeispielen ab. Die Teilnehmenden erhalten Checklisten und Bewertungshilfen, die sie direkt in ihrer Behörde einsetzen können. Raum für Fragen aus dem eigenen Arbeitskontext ist explizit eingeplant.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, die Digitalisierungs- oder KI-Projekte verantworten, begleiten, nutzen oder strategisch bewerten müssen.
Seminarablauf
Themenüberblick: Grundlagen & Ampellogik | § 35a VwVfG & Verwaltungsverfahren | EU AI Act (Risikoklassen & Pflichten) | DSGVO Art. 22 | Haftung bei Automatisierungsfehlern | Checklisten & Handlungsempfehlungen
Agenda:
Grundlagen – Digitalisierung, Automatisierung, KI & Ampellogik
VwVfG & § 35a – Rechtsrahmen für automatisierte Verwaltungsakte
EU AI Act – Risikoklassen und Pflichten
DSGVO – Art. 22
Haftung und Empfehlungen
Checklisten, Ampelbewertung & Takeaways
Seminarzeiten: Gesamtdauer 5 Stunden inkl. Pause. 09:00–14:45 Uhr. Das Seminar wird als Online-Format durchgeführt.
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Preis
349,- Euro zzgl. MwSt.
Referenten
Rafael Paplocki ist Referatsleiter im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Er ist zuständig für den Bereich Verwaltungsdigitalisierung. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Rechtsreferendariat in Passau und Düsseldorf war er zunächst als Rechtsanwalt in Düsseldorf und anschließend im Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Referent tätig. Seit 2010 war er im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt in unterschiedlichen Abteilungen und Referaten eingesetzt, u.a. im Justiziariat und als Beteiligungsreferent für verschiedene nationale und internationale Forschungseinrichtungen. Herr Paplocki hat in den letzten 10 Jahren als AG-Leiter für Rechtsreferendare im öffentlichen Recht und als Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung des Bundes unterrichtet.
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