Am 01. August 2024 ist die europäische KI-Verordnung in Kraft getreten. Sie ist das weltweit erste grundlegende Regelwerk zum Einsatz von KI. Die Regelungen sind umfangreich und komplex. Sie umfasst auch die Regulierung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (z.B. ChatGPT und andere generative KI). Behörden und öffentliche Stellen sind ebenso Normadressaten wie Unternehmen. In dem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Instrumentarien der KI-Verordnung. Das Zusammenspiel von Produktsicherheitselementen und Anforderungen, die aus der DS-GVO übernommen worden sind, wird praxisbezogen erläutert. Dies betrifft insbesondere den risikobasierten Ansatz, die Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten, Konformitätsbewertungen, etc. Die grundlegenden Begriffe, die verschiedenen Akteure und das System der Aufsichtsbehörden werden ebenso dargestellt wie aktuelle Streitfragen zum Einsatz von KI, beispielsweise im Datenschutz, im Urheberrecht und zu Haftungsfragen. Ein Blick auf ethische Fragen und Aspekte der Nachhaltigkeit beim Einsatz von KI runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Behördenleitungen, Fach- und Führungskräfte in den Bereichen Digitalisierung, IT, Datenschutz, Personal und Organisation, Sachbearbeiter und digital interessierte Beschäftigte.
Seminarablauf
Themenüberblick
Einführung in KI und generative KI
Der Rechtsrahmen der europäischen KI-Verordnung
Begriffe und Akteure
Der risikobasierte Ansatz
Informations-, Transparenz- und Dokumentationspflichten
Manuel J. Heinemann MBA, ist Hochschullehrer an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Zuvor war er als Dezernent und Justiziar beim Landesamt für Finanzen in Koblenz tätig. Dort war er auch behördlicher Datenschutzbeauftragter und behördlicher Beauftragter für Informationsfreiheit und Transparenz. Vor der Tätigkeit als Hochschullehrer und in der öffentlichen Verwaltung war er Partner einer Wirtschaftsrechtskanzlei und als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie als Insolvenzverwalter und externer Datenschutzbeauftragter und Konzerndatenschutzbeauftragter tätig. Im Datenschutz ist er vom TÜV Rheinland als Datenschutzbeauftragter und auch als Datenschutzauditor zertifiziert. Während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt absolvierte er ein Studium zum Diplom-Kaufmann (FH) im Verwaltungsmanagement. Darüber hinaus absolvierte er einen MBA-Studiengang im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Daten- und Digitalrecht, im E-Government, im Datenschutz und in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Termine
November 2025
1 Termin
4Di
Präsenz-Seminar
Generative KI im öffentlichen Sektor – Grundlagen und neue KI-Verordnung