Jede Behörde, jede Kommune, jede Hochschule muss künftig MitarbeiterInnen haben, die über ein rechtliches Basiswissen hinsichtlich der Nutzung von Drohnen verfügen. Grund: die Anwendungsbereiche werden für jeden erkennbar immer mehr. Drohnen können viele Aufgaben kostengünstiger, schneller, sicherer, flexibler, unabhängig von Infrastruktur ( kleinerer ökologischer Fußabdruck ) und bei fast jedem Wetter erledigen.
Es ist aber ein rechtssicherer Einsatz von Drohnen nur möglich, wenn die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben oder zumindest alle Sicherheitsziele des europäischen und deutschen Drohnenrechts bekannt sind. Hierbei sind auch die Empfehlungen des BBK (Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz) für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz – EGRED 2 , Stand Dezember 2023 – von großer praktischer Bedeutung.
Spätestens seit dem 1.1.2024 ist auch klar, dass die Zukunft nur klassifizierten Drohnen gehört, da nur diese modernen Drohnen langfristig für die immer komplexeren Einsätze mit teilweise mehreren Luftverkehrsteilnehmern geeignet sein werden. Sog. Bestandsdrohnen werden von Behörden zwar noch mittelfristig eingesetzt werden können, aber der Einsatz wird unter dem Aspekt der Einhaltung der Sicherheitsziele des Drohnenrechts immer mehr hinterfragt werden müssen.
Die Einhaltung der Sicherheitsziele des europäischen und deutschen Drohnenrechts liegt – auch wenn es oft anders gesehen wird – vollumfänglich in der alleinigen Verantwortung der Behörden, welche Drohnen als Betreiber im Einsatz haben.
In dem Webinar wird zunächst wichtiges Basiswissen über die EU-Drohnen-Verordnungen, den risikobasierten Ansatz und Begriffe wie Drohnensteuerer, Luftraumbeobachter, Betriebskategorien und Geozonen vermittelt.
In der Folge werden viele Aspekte wie Genehmigungspflichten, Registrierung, Führerscheine, Fernidentifizierung, Nachtflüge, Fliegen in Geozonen, Fliegen im Auftrag und unter Aufsicht von Behörden, Fliegen in der offenen oder der speziellen Betriebskategorie, Ausbildungsflüge und Flüge für Öffentlichkeitszwecke im Detail – immer auch unter Einbeziehung der EGRED 2 – besprochen.
Da Drohnen in aller Regel auch KI-Systeme im Sinne des AI Acts enthalten, müssen Kenntnisse über die wichtigsten Begrifflichkeiten des AI Acts vorhanden sein.
Neben den drohnenrechtlichen Vorschriften sind auch rechtliche Aspekte aus dem Bereich Datenschutz, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Strafrecht zu beachten und werden im Webinar dargestellt.