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Obwohl es kein spezial-gesetzlich geregeltes „IT-Vergaberecht“ gibt, stellt die Beschaffung von IT-Leistungen durchaus besondere Anforderungen an Vergabestellen bzw.
Mit agilen Entwicklungsmethoden werden IT-Projekte auch in der öffentlichen Verwaltung leichter steuerbar und transparenter.
Für jede Beschaffung – seien es Dienstleistungen oder Lieferungen – eine gesonderte Ausschreibung durchführen?
Endet mit Zuschlagserteilung „nur“ das Vergabeverfahren, oder auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vergaberecht?
Wie komme ich an den richtigen Berater, dem ich vertraue und der für uns die optimale Leistung erbringt? Nur über den Preis sicherlich nicht.