Karin Spelge studiert im Jahre 1981 Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen. 1987 beendete sie das Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen. Es folgte das Referendariat am Oberlandesgerichtsbezirk Celle und das Zweite Juristische Staatsexamen 1990.
Im Anschluss an das Zweite Staatsexamen trat sie 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Hier war sie an mehreren Arbeitsgerichten als Richterin tätig. Zwischen 1993 und 1997 war Spelge als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1998 folgte die Ernennung zur Direktorin am Arbeitsgericht Nienburg. Im Jahr 2000 wurde Spelge zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen befördert.
Am 26. Mai 2008 wurde Spelge mit Wirkung zum 1. Juni 2008 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Am 1. Juni 2018 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Ihr wurde der Vorsitz des 6. Senats übertragen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2017 (6 AZR 671/15) stärkte die Transparenzkontrolle bei Arbeitsverträgen, indem es pauschale Verweisungen auf interne "Eingruppierungserlasse" ohne konkrete Entgeltgruppe als unwirksam einstuft. Es betont, dass Vergütungsregelungen gemäß § 307 BGB klar und verständlich sein müssen, um Arbeitnehmern die Erkennbarkeit ihrer Rechte zu ermöglichen. Dieses Urteil wird oft als Meilenstein zur Transparenzkontrolle bei der Lehrer-Eingruppierung zitiert.
An diesem Urteil war die Referentin maßgeblich beteiligt.
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Entgelttransparenz im öffentlichen Dienst – ein unterschätztes Thema!
Man hört leider oft, dass das Thema „Entgelttransparenz“ die Privatwirtschaft betreffe und die Entgeltregelungen in den
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