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Der Einsatz von Ombudspersonen bzw. Vertrauensanwälten ist gängiger Bestandteil von Korruptionspräventions- und Compliance-Management-Systemen.
Die Frage nach der Erforderlichkeit von Compliance- und Korruptionspräventionssystemen stellt sich in der Regel nicht mehr.
Kein größeres Projekt der öffentlichen Hand, vor allem keine Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, wird ohne ein Vergabeverfahren durchgeführt.