Norbert Portz ist Rechtsanwalt und ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Bis Ende 2021 leitete er das Vergabedezernat beim Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Herr Portz ist vom BMWK in einen Fachbeirat zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung berufen worden. Zudem ist Herr Portz Mitherausgeber und Autor vieler Kommentare und Fachbeiträge zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, zählen:
- Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A und VOB/B, 23. Auflage 2026
- Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 6. Auflage 2025
- Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 3. Auflage, 2026
- Kulartz/Kus/Portz/Prieß, UVgO-Kommentar, 3. Auflage 2026
- Beck`sches Formularhandbuch zum Vergaberecht, 4. Auflage, 2024
- Beck-Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“, 1. Auflage 2024.
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Update Vergaberecht – Neue Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung
Das öffentliche Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, UVgO) ist stark im Wandel.