
Das öffentliche Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, UVgO) ist stark im Wandel. Auf Bundeseben bringt das Vergabebeschleunigungsgesetz Neuerungen besonders für das GWB und für die VgV. Die EU-Kommission legt 2026 den Entwurf einer neuen Vergaberichtlinie vor: Dadurch werden strategisch-nachhaltige Vergaben gestärkt. In den Bundesländern ist der Trend zu stets höheren Wertgrenzen für Direktaufträge, für die die Pflicht zur Durchführung von Vergabeverfahren nicht gilt, unübersehbar. Nordrhein-Westfalen hat durch ein unter den EU-Schwellenwerten geltendes Gesetz für Kommunen seit dem 1. Januar 2026 die Pflicht zur Anwendung der VOB/A, 1. Abschnitt, und der UVgO beseitigt. All diese Entwicklungen führen zu stets neuen Herausforderungen für öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung ihrer Vergabeverfahren sowie ihrer Beschaffungen.
Hinzu kommen neue und oft wegweisende Entscheidungen des EuGH, des Bundesgerichtshofes (BGH), der Vergabesenate (Oberlandesgerichte) und der Vergabekammern. Auch diese erfordern es, dass öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungspraxis stets auf dem neuesten Stand halten müssen.
Ziel des Webinars ist es, auf der Basis des neuen Rechts und der aktuellen Rechtsprechung Wege aufzuzeigen, Vergabeverfahren von der Vorbereitung bis zum Zuschlag effizient zu gestalten. Im Fokus stehen praxisgerechte und rechtlich saubere Lösungen für wirtschaftliche und nachhaltige Vergaben.
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