Dr. Michael Bock berät als Rechtsanwalt der Kanzlei GÖHMANN seit 5 Jahren zu allen Aspekten des IT- und Datenschutzrechts und ist Fachanwalt für IT-Recht, sowie gelisteter Rechtsexperte des European Data Protection Boards (EDPB) für neue Technologien. Er hat sich auf die Bereiche Datenschutz-Compliance und IT-rechtliche Fragestellungen spezialisiert.
Herr Dr. Bock berät im Bereich des Datenschutzrechts mittelständische und große Konzernunternehmen sowie die öffentliche Hand und entwickelt tragfähige pragmatische datenschutzrechtliche Konzepte und Lösungen, die neben den Belangen des Datenschutzes auch die unternehmerischen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigt. Weitere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen, der Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie der Absicherung von Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer.
Darüber hinaus berät Herr Dr. Bock Unternehmen und die öffentliche Hand unter anderem bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien. Dabei liegt der Beratungsschwerpunkt auf der Vertragsgestaltung, Begleitung von Vertragsverhandlungen sowie der Unterstützung in laufenden Softwareprojekten. Zusammen mit Herrn Dr. Barnitzke berät er Mandanten aus der öffentlichen Verwaltung, unter anderem auch mehrere Bundesländer, insbesondere bei der Einführung von M 365.
Herr Dr. Bock war zwischen 2021 und 2023 Lehrbeauftragter der Brunswick European Law School zum Recht der sozialen Medien und veröffentlicht regelmäßig in Zeitschriften des Beck-Verlags zu Themen im Zusammenhang mit sozialen Medien und dem Datenschutzrecht.
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Die Integration von Microsoft 365 (M365) in die öffentliche Verwaltung stellt eine komplexe Herausforderung dar, insbesondere im
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