Einführung von M365 in der öffentlichen Verwaltung
Einführung von M365 in der öffentlichen Verwaltung
Datenschutzrechtliche Herausforderungen und Lösungen
Übersicht
Online-SeminarDatenschutz & Compliance
013684
Do., 17.09.2026
08:30 - 12:30
4 Stunden
Beschreibung
Die Integration von Microsoft 365 (M365) in die öffentliche Verwaltung stellt eine komplexe Herausforderung dar, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen. Dieses Webinar bietet einen umfassenden Überblick über die relevanten datenschutzrechtlichen Hürden, aufsichtsrechtliche Standpunkte und vermittelt praxisnahe Ansätze zur erfolgreichen Umsetzung eines solchen Projekts. Ziel ist es, den Teilnehmenden fundierte Kenntnisse und Werkzeuge an die Hand zu geben, um M365 in ihrer Organisation datenschutzkonform einführen zu können.
Ziele
Das Webinar zielt darauf ab, die Teilnehmenden für die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Einführung von M365 zu sensibilisieren und ihnen einen strukturierten Ansatz zur Projektumsetzung zu vermitteln. Durch frühzeitige Einbindung rechtlicher Beratung und die Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sollen die Teilnehmenden befähigt werden, den Einsatz von M365 rechtssicher zu gestalten und die Akzeptanz seitens der Datenschutzbehörden zu fördern.
Seminarablauf
Themenüberblick:
Einführung in M365 und Einsatzszenarien
Funktionen von M365
Typische Einsatzszenarien in der öffentlichen Verwaltung
Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen des Einsatzes von M365
Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Vertragliche Situation
Spezifische rechtliche Anforderungen an die öffentliche Verwaltung
Identifikation und Bewertung datenschutzrechtlicher Hürden
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und Datenübermittlung
Vertrag mit Microsoft
Rechte der Betroffenen
Systematischer Ansatz zur Projektumsetzung
Einbindung rechtlicher Beratung von Beginn an
Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Best Practices und Fallbeispiele
Erfahrungen und Positionen der Datenschutzbehörden
Diskussion und Analyse von aufsichtsbehördlichen Stellungnahmen
Rechtsprechung
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Preis
349,- Euro zzgl. MwSt.
Referenten
Dr. Benno Barnitzke LL.M. berät als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GÖHMANN seit mehreren Jahren zu allen Aspekten des IT- und Urheberrechts und ist Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord). Er hat sich insbesondere auf die Bereiche Datenschutz-Compliance und IT-rechtliche Fragestellungen spezialisiert.
Im Datenschutzrecht berät Herr Dr. Barnitzke mittelständische und große Konzernunternehmen im Datenschutzrecht und entwickelt tragfähige datenschutzrechtliche Konzepte und Lösungen, die neben den Belangen des Datenschutzes auch die unternehmerischen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigt. Weitere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen bzw. Risikobewertungen, der Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie der Absicherung von Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer. Herr Dr. Barnitzke vertritt Mandanten in Verfahren gegen Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie in zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der DSGVO, darunter auch die Verteidigung von Landesbehörden gegen datenschutzrechtliche Ansprüche betroffener Personen.
Darüber hinaus berät Herr Dr. Barnitzke Unternehmen und die öffentliche Hand unter anderem bei der Vertragsgestaltung im IT-Kontext, begleitet die IT-Vertragsverhandlungen und unterstützt diese in laufenden Softwareprojekten. Zusammen mit seinem Team berät er Mandanten aus der öffentlichen Verwaltung, unter anderem auch mehrere Bundesländer, insbesondere bei der Einführung von M 365.
Herr Dr. Barnitzke begleitet die Entwicklung des Datenschutz- und IT/IP-Rechts auch wissenschaftlich und hat zahlreiche Fachartikel veröffentlicht. Er ist Mitautor des Rechtshandbuchs „Betrieblicher Datenschutz“ (C.H. Beck-Verlag), Mitautor eines Kommentars zum Niedersächsischen Datenschutzgesetz und Lehrbeauftragter der Leibniz Universität Hannover im Schwerpunkt IT-Recht und geistiges Eigentum.
Dr. Michael Bock berät als Rechtsanwalt der Kanzlei GÖHMANN seit 5 Jahren zu allen Aspekten des IT- und Datenschutzrechts und ist Fachanwalt für IT-Recht, sowie gelisteter Rechtsexperte des European Data Protection Boards (EDPB) für neue Technologien. Er hat sich auf die Bereiche Datenschutz-Compliance und IT-rechtliche Fragestellungen spezialisiert.
Herr Dr. Bock berät im Bereich des Datenschutzrechts mittelständische und große Konzernunternehmen sowie die öffentliche Hand und entwickelt tragfähige pragmatische datenschutzrechtliche Konzepte und Lösungen, die neben den Belangen des Datenschutzes auch die unternehmerischen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigt. Weitere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen, der Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie der Absicherung von Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer.
Darüber hinaus berät Herr Dr. Bock Unternehmen und die öffentliche Hand unter anderem bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien. Dabei liegt der Beratungsschwerpunkt auf der Vertragsgestaltung, Begleitung von Vertragsverhandlungen sowie der Unterstützung in laufenden Softwareprojekten. Zusammen mit Herrn Dr. Barnitzke berät er Mandanten aus der öffentlichen Verwaltung, unter anderem auch mehrere Bundesländer, insbesondere bei der Einführung von M 365.
Herr Dr. Bock war zwischen 2021 und 2023 Lehrbeauftragter der Brunswick European Law School zum Recht der sozialen Medien und veröffentlicht regelmäßig in Zeitschriften des Beck-Verlags zu Themen im Zusammenhang mit sozialen Medien und dem Datenschutzrecht.