Dr. Benno Barnitzke LL.M. berät als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GÖHMANN seit mehreren Jahren zu allen Aspekten des IT- und Urheberrechts und ist Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord). Er hat sich insbesondere auf die Bereiche Datenschutz-Compliance und IT-rechtliche Fragestellungen spezialisiert.
Im Datenschutzrecht berät Herr Dr. Barnitzke mittelständische und große Konzernunternehmen im Datenschutzrecht und entwickelt tragfähige datenschutzrechtliche Konzepte und Lösungen, die neben den Belangen des Datenschutzes auch die unternehmerischen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigt. Weitere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen bzw. Risikobewertungen, der Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie der Absicherung von Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer. Herr Dr. Barnitzke vertritt Mandanten in Verfahren gegen Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie in zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der DSGVO, darunter auch die Verteidigung von Landesbehörden gegen datenschutzrechtliche Ansprüche betroffener Personen.
Darüber hinaus berät Herr Dr. Barnitzke Unternehmen und die öffentliche Hand unter anderem bei der Vertragsgestaltung im IT-Kontext, begleitet die IT-Vertragsverhandlungen und unterstützt diese in laufenden Softwareprojekten. Zusammen mit seinem Team berät er Mandanten aus der öffentlichen Verwaltung, unter anderem auch mehrere Bundesländer, insbesondere bei der Einführung von M 365.
Herr Dr. Barnitzke begleitet die Entwicklung des Datenschutz- und IT/IP-Rechts auch wissenschaftlich und hat zahlreiche Fachartikel veröffentlicht. Er ist Mitautor des Rechtshandbuchs „Betrieblicher Datenschutz“ (C.H. Beck-Verlag), Mitautor eines Kommentars zum Niedersächsischen Datenschutzgesetz und Lehrbeauftragter der Leibniz Universität Hannover im Schwerpunkt IT-Recht und geistiges Eigentum.
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Die Integration von Microsoft 365 (M365) in die öffentliche Verwaltung stellt eine komplexe Herausforderung dar, insbesondere im
Hinblick auf datenschutzrechtliche...