Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Eilvergabe von Bewachungsdienstleistungen in Corona-Zeiten
Gegenstand des Seminars
Die Corona-Pandemie hat viel Neues gebracht. Die Beschaffung von Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen war bisher planbar. Neuerdings müssen innerhalb kürzester Zeit Pandemieschutzmaßnahmen überwacht und Impfzentren geschützt werden. So verbindet die Krise einen herausfordernden Beschaffungsgegenstand mit besonderen Verfahrensanforderungen.
 
Dringlichkeitsvergaben sind nicht vergaberechtsfrei. Nicht nur sind ihre Voraussetzungen genau zu prüfen und gewissenhaft zu dokumentieren. Selbst wenn es eilig ist, ist so viel Wettbewerb zu schaffen wie möglich. Daneben bieten Rahmenvereinbarungen, Öffnungsklauseln in Bestandsverträgen und Vertragsverlängerungen gangbare Alternativen, um kurzfristige Versorgungslücken zu schließen.
 
Auch ohne Eilbedarf gibt es bei Bewachungsleistungen zahlreiche Besonderheiten. Es handelt sich schon nach dem Gesetz um besondere Dienstleistungen mit Auswirkungen auf Schwellenwerte und Verfahrenserleichterungen. Die Frage, wie sich zuverlässige Bieter und Bewachungspersonen finden lassen, hat sich seit der sog. „Flüchtlingskrise“ dynamisch entwickelt. Kaum eine Vergabestelle hat Erfahrung, wie sich das neue Bewacherregister im Einkaufsprozess sinnvoll nutzen lässt. Und darf man trotz DSGVO noch Führungszeugnisse fordern?
 
Auch Sicherheitsdienstleistungen lassen sich effizient funktional beschreiben. Die Zuschlagskriterien sind eine zentrale Weichenstellung: Welche Alternativen bestehen zu einer reinen Preiswertung? Wie gewährleiste ich ein hohes Qualitätsniveau, ohne das Bewertungssystem unnötig zu verkomplizieren? Und wie kann der Beschaffer Preisangebote effektiv steuern und Preisstrukturen transparent machen, um zu verhindern, dass Bieter unauskömmlich kalkulieren.
 
Das Webinar zeigt anhand von Überblicksfolien, Musterunterlagen, Rechtsprechung und Fallbeispielen konkrete Lösungswege auf, Sicherheitsdienstleistungen nicht nur schnell, sondern auch sicher zu beschaffen.
Seminarablauf

Themenüberblick:

  • Grundsätze bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
  • Eilvergaben: Überblicksfolien, Musterunterlagen, Rechtsprechung und Fallbeispiele
  • Eignungs- und Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
  • Wertung der Angebote klassische Fehlerquellen für Auftraggeber und Bieter
  • Ausblick und Entwicklung im Vergaberecht: EU-Richtlinien, Landestariftreue- und Vergabegesetze

Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Marc Philip  Greitens, B.A., LL.B., studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg, Volkswirtschaftslehre und Philosophie in Bayreuth und Paris. In seinem Referendariat machte er Station u. a. beim Bundesamt für Ausrüstung, IT und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Herr Greitens ist Reserveoffizier und promoviert im Vergaberecht. Er ist seit 2012 Mitarbeiter der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, heute als Associate. Als Rechtsanwalt zugelassen ist er seit 2019. Seine Beratungsschwerpunkte sind das Vergabe- und das EU-Beihilfenrecht.
Dr.  Isabel  Langenbach, Mag. rer. publ. ist seit 2010 Rechtsanwältin und seit 2015 Salaried Partnerin in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK am Standort Köln. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie in der Durchführung von Nachprüfungsverfahren auf Auftraggeber- und auf Auftragnehmerseite. Sie berät in allen Bereichen des Vergaberechts, insbesondere im Bereich Dienst- und Lieferleistungen (u. a. Bewachungs- und Sicherheitsdienste, IT-Vergaben), sowie bei Bauprojekten. Nach ihrem Studium an den Universitäten Bonn, der Université de Lausanne und der Universität Wien legte sie ihren Schwerpunkt bereits während ihres Referendariats auf das Vergaberecht und promovierte auch zu einem vergaberechtlichen Thema. Frau Dr. Langenbach ist Dozentin für Vergaberecht an der Freien Universität Berlin (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht).
Termin und Ort
Zeitraum:
13.04.2021 10:00 Uhr - 13.04.2021 11:30 Uhr

Preis
99,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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