Der Bundeshaushalt ist die wirtschaftliche Grundlage für das Handeln der Bundesverwaltung im Haushaltsjahr. Der Haushaltsplan sowie die einschlägigen Rechtsnormen des GG sowie die BHO stellen für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachrichtungen ein unbekanntes Terrain dar. Dabei bietet das Haushaltsrecht, richtig angewendet, viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Haushälter, Personaler, die IT, die Fachabteilungen oder der Innere Dienst usw.: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bewirtschaftet täglich, bewusst oder unbewusst, den Haushalt.
Die Umsetzung der Regeln zur Aufbringung, Verwaltung/Verwendung, Abrechnung und Kontrolle öffentlicher Mittel erfordern anwendungsfähige Grundkenntnisse. Das leistet das angebotene Seminar durch eine Einführung in das öffentliche Haushaltsrecht sowie die Behandlung finanzwirtschaftlicher Planungsgrundlagen und deren Anwendung in der Praxis, v. a. durch Haushaltsplan und Haushaltsgesetz. Durch Übungsbeispiele und gemeinsam zu lösenden Aufgabenstellungen ist eine hohe Anschaulichkeit und Anwendungsbezogenheit gewährleistet.