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Losvergabe vs. Gesamtvergabe in der Praxis

Einführung in die Pflichten des öffentlichen Auftraggebers

  • Beschreibung
  • Zielgruppe
  • Seminarablauf
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  • Termine
Übersicht
Online-SeminarE-Learning
007264
1 Termin
3 Stunden
Andreas Rosenauer
199.00 € (zzgl. MwSt.)
Zu den Terminen

Beschreibung

Die in § 97 Abs. 4 GWB geregelte Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen, manifestiert sich in seiner Pflicht, die Gesamtleistung grundsätzlich in einzelne Lose aufzuteilen. Diese Pflicht ist nicht etwa als gut gemeinter Ratschlag zu verstehen, sondern ist eine bieterschützende Regelung, welche zumindest im Oberschwellenbereich durchaus auch in der Nachprüfungsinstanz durchgesetzt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber muss das Dilemma im Spannungsfeld zwischen Mittelstandsschutz und vermeintlich verschlankter Auftragsabwicklung lösen; dies bereits anfänglich in der Vergabekonzeption bei der Bedarfsbestimmung. Diese Prüfung des öffentlichen Auftraggebers ist der rechtlichen Kontrolle zugänglich. Der Maßstab dieser Kontrolle ist allerdings beschränkt. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird dies verschieden ausgelegt, so dass teils eine sehr unterschiedliche Beurteilung des Maßstabes stattfindet.
 
Der Vortrag setzt sich damit auseinander, wie sich der öffentlichen Auftraggeber vor diesem Hintergrund mit der Teilbarkeit und den Ausnahmen zur Rechtfertigung einer Gesamtvergabe auseinandersetzen muss und gibt einen Überblick über die Kriterien, nach welchen dies Prüfung erfolgen muss.

Zielgruppe

Das Seminar soll das erforderliche Wissen vermitteln, um das Gebot des Mittelstandsschutzes durch Losvergabe in der Praxis einordnen und bewerten zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass die Unterschwellenvergabe in der Praxis die Regel ist. Das Webinar richtet sich ebenso an Personen, die keine oder nur rudimentäre Erfahrungen in der deutschen Vergabepraxis haben, sich den dortigen Herausforderungen aber kurzfristig stellen wollen oder müssen, wie an Personen die bereits erste Erfahrung auf dem Gebiet des Vergaberechts haben.

Seminarablauf

Themenüberblick:

  • Überblick über die Regelung des § 97 Abs. 4 GWB – Gesamtvergabe vs. Losvergabe
  • Ist die zu beschaffende Leistung teilbar?
  • Was gilt für Liefer-/Dienstleistungen, Planervergaben und Bauvergaben?
  • Wenn ja, liegt eine Ausnahme aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen vor?
  • Nach welchem Maßstab prüfen Nachprüfungsinstanzen die Entscheidung des öffentlichen - Auftraggebers?
  • Wie muss der öffentliche Auftraggeber dokumentieren?
  • Förderrechtliche Aspekte; Vermeidung Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Rückforderungen

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Preis

199,- Euro zzgl. MwSt.

Referenten

Andreas RosenauerAndreas Rosenauer nach Abschluss des Referendariats, in welchem Herr Rechtsanwalt Rosenauer einen Einblick in die Tätigkeit verschiedener Wirtschaftskanzleien, insbesondere im Bereich der Immobilientransaktionen, Legal Due Diligence und Unternehmenstransaktionen erhalten hat und einem Auslandsaufenthalt in Shanghai, bei einer international tätigen Kanzlei, begann Herr Andreas Rosenauer im Jahr 2016 seinen beruflichen Werdegang bei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE am Standort Berlin. Dort betreute er zunächst mehrere Großbauprojekte im Infrastrukturbereich und sammelte erste Erfahrungen bei vergaberechtlichen Fragestellungen im Bereich der Bauvergabe (VOB) und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (UVgO und VgV). Nach einem Wechsel nach Hamburg intensivierte Herr Rosenauer seine Tätigkeiten im Bereich des Vergaberechts. Insbesondere bei der Begleitung einer Vielzahl von Verfahren in dem Bereich von allgemeinen Liefer- und Dienstleistungen, aber auch künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen (insbesondere bei Beschaffungen einer oberen Bundesbehörde) und ebenfalls weiterhin bei Vergabeverfahren im Baubereich, konnte Herr Rosenauer umfangreiche praktische Erfahrungen sammeln. Ebenso erarbeitete sich Herr Rosenauer umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Vertragsgestaltung und bei der Bearbeitung von Vertretung in Nachprüfungsverfahren. Darüber hinaus ist Herr Rosenauer bundesweit erfahren in der Führung von Prozessen vor staatlichen Gerichten. Selbstverständlich ist Herr Rosenauer auch weiterhin in dem Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig und hat auch in diesem Bereich zwischenzeitlich, wie im Bereich des Vergaberechts, den Lehrgang zum Fachanwalt erfolgreich abgeschlossen. Daneben publiziert Herr Rosenauer in bau- und vergaberechtlichen Fachblättern (NzV) und hat bei der Kommentierung des von Leinemann Partner Rechtsanwälte herausgegebenen Kommentars zur VOB/B mitgewirkt.

Termine

November 2025

1 Termin

28Fr
Online-Seminar

Losvergabe vs. Gesamtvergabe in der Praxis

0124143 StundenAndreas Rosenauer
199 €Anmelden

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