Für viele Spielhallenbetreiber und Kommunen standen im Jahr 2017 einschneidende Veränderungen an, die sich auch durch laufende Erlaubnisverfahren und Rechtsschutzanträge der Betreiber auch noch dieses und die nächsten Jahre auswirken werden. Im Sommer 2017 war die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Übergangsregelung für Spielhallen ausgelaufen. Betreiber von Spielhallen benötigen nun neben der gewerberechtlichen Erlaubnis auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Voraussetzung zur Erteilung dieser ist unter anderem die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Spielhallen. Zudem dürfen Spielhallen nicht mit anderen Spielhallen in demselben Gebäudekomplex untergebracht sein. Da dies jedoch auf viele bestehende und auch ggf. künftig beantragte Spielhallen zutrifft, standen und stehen die Kommunen vor der schwierigen Aufgabe, aus mehreren legal arbeitenden Betrieben diejenigen auszusuchen, die ihr Geschäft schließen müssen.
Hinzu kommen auch einschlägige Probleme mit Gaststätten als so gen. „kleine Spielhallen“ mit bis zu 3 erlaubnisfrei für den Gastwirt/Konzessionär betreibbaren Geldspielgeräten, sowie die im Glücksspielstaatsvertrag normierte Unverträglichkeit von Spielhallen und Wettbüros im baulichen Verbund (künftige Auswahlentscheidung bzw. Untersagung des unzulässigen Betriebes), sowie ggf. auch Konsequenzen aus dem nunmehr ebenfalls voll wirksamen Prostitutionsschutzgesetz.
Um diese und weitere Fragestellungen zu beantworten und um kommunalen Verantwortlichen bei diesen akuten Problemen zu unterstützen, veranstaltet der Behörden Spiegel dieses Webinar. Konkrete Fälle der Teilnehmenden können in kleiner Runde diskutiert und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet werden.
Ziel des Webinars ist es, den Mitarbeiter/-innen der Ordnungs- und Gewerbebehörden Hilfestellung für die praktische Vorbereitung auf die künftige Rechtssituation zu geben und Möglichkeiten zum rechtssicheren Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchsetzung glücksspielrechtlicher wie gaststättenrechtlicher Entscheidungen und Maßnahmen aufzuzeigen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen: GewO, GastG / jeweiliges Landesgaststättengesetz, GlüStV, GlüÄndStV, jeweilige Landesglücksspielausführungs- / Spielhallengesetze, landesspezifisches Polizei-/Ordnungsbehörden-gesetz, Landesverwaltungsverfahrens- und -vollstreckungsgesetz, VwGO.
Sachbearbeiter/-innen von Ordnungs- und Gewerbebehörden.
Themenüberblick:
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