Obwohl es kein spezial-gesetzlich geregeltes „IT-Vergaberecht“ gibt, stellt die Beschaffung von IT-Leistungen durchaus besondere Anforderungen an Vergabestellen bzw. Einkaufsabteilungen und Bedarfsträger, aber auch an interessierte Unternehmen.
Das Vergabeverfahren muss den hohen Anforderungen an die zu beschaffenden Produkte und/oder Dienstleistungen gerecht werden. Das Thema „Produktneutralität vs. Produktspezifische Ausschreibung“ spielt daher regelmäßig eine große Rolle. Eine sorgfältige Vorbereitung und Führung ist daher für einen wirtschaftlichen Vergabewettbewerb unerlässlich. Die rechtlichen Vorgaben der des EU-Vergaberechts (insbes. GWB und VgV) bzw. nationalen Vergaberechts (insbes. UVgO sowie weitere [Landes-] Vergabegesetze) sind in Einklang zu bringen mit den Zielen der Bedarfsträger, etwa den IT-Verantwortlichen.
Hinzu kommen Fragen wie:
Aber nicht nur das Vergabeverfahren alleine ist maßgeblich für den Erfolg der Beschaffung. Von ebenfalls großer Bedeutung und daher nicht zu unterschätzen sind eine sorgfältig erstellte und qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung sowie die „flankierenden“ Vergabeunterlagen wie Preisblatt und Vertragsbedingungen, etwa die der EVB-IT.
Anhand von anschaulichen Beispielen und im – soweit möglich – interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt diese Fortbildung vertieftes Wissen darüber, wie einerseits unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage ein wirtschaftliches und rechtskonformes Vergabeverfahren durchgeführt und andererseits eine zielorientierte ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden kann. Selbstverständlich findet auch die Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) in ihrer aktuellen Version 2018 Berücksichtigung.
Der Dozent ist selbst Fachanwalt für Vergaberecht und für IT-Recht, weswegen die rechtlichen Fragen umfassend betrachtet werden können. Er begleitet seit vielen Jahren IT-Vergabeverfahren aufseiten der öffentlichen Hand, früher als Senior Berater einer IT-Unternehmensberatung, heute als Rechtsanwalt. Auch unterstützt er regelmäßig Wirtschaftsunternehmen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge, aber auch in Rüge- und Nachprüfungsverfahren. Schließlich ist der Referent auch selbst nach ITIL v3 Foundation, ISO 27001 und im Projektmanagement zertifiziert was zeigt, dass er – in Beschaffungsprojekten wie auch für dieses Seminar – auch über den juristischen „Tellerrand“ blicken kann.
Themenüberblick:
Warmlaufen: Grundprinzipien und gesetzliche Grundlagen des Vergaberechts
Was ist so besonders am IKT-Umfeld?
EVB-IT, UfAB usw.
Leistungsbestimmungsrecht & Alleinstellungsmerkmale
Verhandlungsverfahren das Mittel der Wahl?
Exkurs: Datenschutz & Sicherheit
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Es sind aktuell keine Termine geplant. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.