
Der Countdown läuft: Mit der Einführung des § 2b UStG wird die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt. Für Kommunen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften bedeutet dies eine Vielzahl von Herausforderungen – von interkommunaler Zusammenarbeit über Geldzuflüsse bis hin zu steuerstrafrechtlichen Risiken.
Ab dem 1. Januar 2027 sind die neuen Regelungen verpflichtend anzuwenden, sofern die Übergangsfrist nicht nochmals verlängert wird. Die verbleibende Zeit sollte dringend genutzt werden, um die Neuerungen optimal umzusetzen. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden!
Es sind aktuell keine Termine geplant. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.