Korruption ist in den letzten Jahren verstärkt in das öffentliche Bewusstsein getreten und hat in der Privatwirtschaft wie auch bei der öffentlichen Hand einen spürbaren Sinneswandel erlebt. Wegen der erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten und des politischen Schadens, der durch Korruption auf allen administrativen Ebenen verursacht wird, wächst der nationale wie internationale Druck auf Unternehmen und die öffentliche Hand, vor allem seitens der EU, Korruption in jeder Form mit regulativen und organisatorischen Maßnahmen entgegenzutreten. Die öffentliche Hand steht vor der verantwortungsvollen Aufgabe, vergleichbar mit der Privatwirtschaft, innerhalb ihres Kompetenzbereiches ein Korruptionspräventionssystem zu schaffen, das trotz seiner Schnittmengen mit der Internen Revision, mit dem Risikomanagement und / oder dem Internen Kontrollsystem (IKS) einer eigenen Methodik folgt und andere Herausforderungen bewältigen muss, um nachhaltig Korruption zu vermeiden und zu bekämpfen.
Eine wesentliche Maßnahme in diesem Sinne ist die Ausbildung und Berufung einer/s Antikorruptionsbeauftragten. Er/sie ist Ansprechpartner/in für alle Mitarbeiter/innen hinsichtlich korruptionsrelevanter Verdachtsmomente und trägt wesentlich dazu bei, ein funktionsfähiges Präventionssystem in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Einrichtung zu implementieren. Zu ihren / seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Die Teilnahme ist Mitarbeiter/innen von Behörden der Kommunal-, Bundes- und Landesverwaltung, sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten sowie Stiftungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die im Bereich Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung tätig sind oder sein werden, zu empfehlen.
Der Lehrgang zur/m Antikorruptionsbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung dauert insgesamt fünf Arbeitstage. Vier Tage finden ganztägige Schulungen mit jeweils vier Modulen statt. Am fünften Tag vormittags erfolgt eine zusammenfassende Vortragsveranstaltung und anschließend wird eine Prüfungsklausur, die im Falle ihres Bestehens zur Zertifizierung führt, angeboten. Sollte die Teilnahme an der Prüfungsklausur nicht gewünscht bzw. die Prüfung nicht bestanden werden, kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Tag 1, 09:30 – 17:30 Uhr:
Modul1: Korruption in Deutschland – Lagebild und Phänomenologische Aspekte
Modul 2: Strafrechtliche Grundlagen (StGB und OWiG), Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Begleitdelikte
Modul 3: Interne Revision und Korruptionsprävention
Modul 4: Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse I
Tag 2, 09:30 – 17:30 Uhr:
Modul 5: Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse II
Modul 6: Konzeption eines Präventionssystems
Modul 7: Organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention I
Modul 8: Organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention II
Tag 3, 09:30 – 17:30 Uhr:
Modul 9: Prävention im Vergabeverfahren
Modul 10: Manipulationen im Vergabeverfahren erkennen
Modul 11: Regulative Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Modul 12: Sponsoring und Drittmitteleinwerbung
Tag 4, 09:30 – 17:30 Uhr:
Modul 13: Dienst- und arbeitsrechtliche Grundlagen – behördeninternes Ermittlungs- und Disziplinarverfahren
Modul 14: Bewältigung von Krisensituationen und Öffentlichkeitsarbeit
Modul 15: Schulung und Information der Mitarbeiter/innen
Modul 16: Kontrolle und Nachsteuerung im Maßnahmensystem
Tag 5 virtuell (Dienstag nach dem Präsenzseminar), 09:30 – 13:00 Uhr:
09:30 - 11:00
Fragen und Antworten, Diskussion
Inhaltliche Zusammenfassung der 16 Module und Gelegenheit für die Teilnehmer Fragen zu stellen
11:00 - 11:30
Kaffeepause
11:30 - 13:00
Prüfung durch qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. (virtuell, 90 Minuten)
Es sind aktuell keine Termine geplant. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.