
Nachprüfungsverfahren können Vergabeverfahren in erheblichem Maße belasten. Sie führen zu zeitlichen Verzögerungen, binden Personal und verursachen hohe Kosten. Gleichwohl lässt sich nicht immer vermeiden, dass Unternehmen ein Nachprüfungsverfahren einleiten – selbst wenn der öffentliche Auftraggeber sich vergaberechtlich korrekt verhalten hat. Das Risiko, dass Unternehmen um vergaberechtlichen Rechtsschutz nachsuchen, kann jedoch durch eine professionelle Planung und Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens reduziert werden. Sollte das Vergabeverfahren dennoch angegriffen werden, ermöglicht sachgerechtes prozessuales Vorgehen ein Nachprüfungsverfahren mit Erfolg zu beenden. Hierbei kann meistens das Ziel des Vergabeverfahrens – die kurzfristige Vergabe des Auftrags – noch erreicht werden. In dem Behördenspiegel-Seminar Rüge und Nachprüfung - richtiger Umgang mit Rechtsschutz - werden öffentlichen Auftraggebern praktikable und rechtssichere Wege aufgezeigt, damit Nachprüfungsverfahren weitestgehend vermieden und - im Fall der Fälle - strategisch optimal bewältigt werden können.
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