PCB-Verdacht in örtlichem Unternehmen – Corona-Fälle im Pflegeheim – Tierschützer entdecken vernachlässigte Tiere – Journalisten fordern Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften – täglich gibt es in der öffentlichen Verwaltung neue Themenfelder, bei denen die Interessen der zuständigen Behörde und die Interessen der Medien unter einen Hut gebracht werden wollen. Behörden haben mittels guter Medienarbeit die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten. Eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Behörden und Medien ist also für alle Beteiligten und auch für die Bürger ein Gewinn. In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiter von Medienanfragen allerdings häufig überrumpelt und Medienvertreter sind genervt von „mauernden“ Behördenmitarbeitern und langen Reaktionszeiten. Oft bestehen hier beiderseits Unsicherheiten auf verschiedensten Ebenen: Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht? Was ist eine Tatsachenbehauptung und was eine Meinungsäußerung? Was genau beinhaltet die journalistische Sorgfaltspflicht? Wie weit reicht der Auskunftsanspruch der Medien und wo gibt es Grenzen? Muss sich ein Behördenmitarbeiter fotografieren lassen / ein Interview oder O-Töne geben? Wie schnell muss überhaupt eine Auskunft erteilt werden?
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