
Endet mit Zuschlagserteilung „nur“ das Vergabeverfahren, oder auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vergaberecht? Was muss ein Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung noch so alles machen und auf welche Informationen hat ein Bieter im Nachgang einen Anspruch? Sind Aussagen wie „Nach Zuschlag gilt nur noch Zivilrecht!“ richtig, oder wie verhält es sich mit Vertragsänderungen nach Zuschlag? Und zwar auch bei der Geltendmachung von Mängelrechten – kann man alles tun, was das Bürgerliche Gesetzbuch grundsätzlich vorsieht? Und welche Folgen für neue Vergabeverfahren kann es für Unternehmen haben, wenn sie bei einem öffentlichen Auftrag nicht vertragsgemäß geleistet haben?
All diese Fragen und noch weitere Aspekte des „Vergaberechts nach Zuschlag“ sollen in diesem Webinar beleuchtet und praxisnah erörtert werden. Anhand von Beispielen aus der Praxis und im Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die relevanten Fragen besprochen.
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