
Für jede Beschaffung – seien es Dienstleistungen oder Lieferungen – eine gesonderte Ausschreibung durchführen? Im Sinne eines effizienten Beschaffungsvorgehens kann dies, insbesondere bei größeren, aber unregelmäßig auftretenden Bedarfen, nicht zielführend sein. Für öffentliche Auftraggeber können daher Rahmenverträge ein flexibles Instrumentarium sein, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Durch den Einsatz von Rahmenverträgen können bei der Vergabe von Standardleistungen und -produkten aufwändige Einzelausschreibungen reduziert und Effizienzvorteile durch gebündelte Beschaffungen erreicht werden. Die benötigten Leistungen können damit bedarfsbezogen abgerufen werden und die Bedarfsdeckung erfolgt flexibler und weniger bürokratisch. Gleichwohl gilt es, die besonderen rechtlichen Vorgaben für Rahmenvereinbarungen zu beachten. Dies betrifft etwa die Bekanntmachungen und die vorherige Auftragswertschätzung, die Gestaltung der Vergabe- und insbesondere Vertragsunterlagen, die Gestaltung der Einzelabrufe (ein oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer; Mini-Wettbewerb) sowie schließlich die Erbringung und Abnahme der Einzelabrufleistungen selbst.
Diese und weitere Aspekte, wie etwa die aktuelle Rechtsprechung und die europarechtlichen Entwicklungen, werden im Rahmen des Webinars für die Beschaffungspraxis aus verschiedenen Blickwinkeln und anhand der Erfahrungen des Referenten aus der Begleitung diverser einschlägiger Vergabeverfahren beleuchtet. Hinweis: Bauleistungen werden in diesem Webinar nicht behandelt.
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